Zuständigkeit für minderjährige Menschen mit geistiger Behinderung

Im Jugendhilfeausschuss des Stadtrates zu Nürnberg wurde am 24. 7. 2019 unter dem Tagesordnungspunkt „Kinder- und Jugendnotdienst“ die aktuelle Situation dort vorgestellt. Dabei wurde insbesondere auf ein Problem aufmerksam gemacht, das seit mehreren Jahren immer drängender wird, nämlich, dass die Versorgung minderjähriger junger Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht ausreichend gewährleistet ist. Trotz der unstrittigen Zuständigkeit des Bezirkes für die Eingliederungshilfe in Form einer stationären Unterbringung müssen mangels geeigneter Plätze wiederholt Kinder und Jugendliche im KJND untergebracht werden.

Zum Beispiel:

Für einen jungen Menschen mit geistiger Behinderung wird ein Antrag auf stationäre Unterbringung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe gestellt (SGB XII). Aus Mangel an Kapazität oder in Folge der massiven sozialen Auffälligkeiten wird aber kein Platz gefunden. Dies führt nun immer wieder zu der Situation, dass junge Menschen im Rahmen einer Inobhutnahme im Kinder- und Jugendnotdienst aufgenommen werden müssen, obwohl der KJND originär im Rahmen der Jugendhilfe nicht für die Unterbringung der jungen Menschen zuständig sind. Faktisch entsteht also ein Gefährdungstatbestand mangels eines Angebotes der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Gleichzeitig dürfen aber gemäß Betriebserlaubnis im Kinder- und Jugendnotdienst gar keine geistig behinderten jungen Menschen aufgenommen werden.

Kinder/Jugendliche werden kurzfristig aus Einrichtungen der Behindertenhilfe aufgrund ihres extrem ausagierenden Verhaltens entlassen. Sie werden von den Einrichtungen nach Nürnberg in die Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Abklärung der Selbst- und Fremdgefährdung gebracht und dort zunächst stationär aufgenommen. Wird dort keine psychiatrische Indikation festgestellt, werden sie entlassen. Und jetzt kommt wieder der Kinder- und Jugendnotdienst ins Spiel, wenn nämlich die Familien der jungen Menschen nicht in der Lage sind, sie zuhause aufzunehmen. Der Kinder- und Jugendnotdienst ist aber – Stichwort Systemsprenger – auch ein denkbar ungeeigneter Ort, um diese jungen Menschen zu betreuen.

Deswegen stellen wir zur Behandlung im Sozialausschuss folgenden Antrag:

Der Bezirk Mittelfranken berichtet über seine Zuständigkeiten, Kinder und Jugendliche mit oben genannten Problemlagen in den Einrichtungen des Bezirks, beziehungsweise in Einrichtungen freier Träger zu betreuen. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die vorhandenen Möglichkeiten zur Krisenunterbringung in entsprechenden Einrichtungen ausgeweitet werden müssen um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können.

Antrag vom 4. September 2019 als PDF-Datei: