COVID-Reihentestungen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Seit mehr als acht Wochen gilt ein Betretungsverbot für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen ist im Zuge der Eindämmung der Pandemie nachvollziehbar.

Kognitiv beeinträchtigte Menschen können nicht begreifen, warum sie nun schon mehr als acht Wochen Freunden und Familienangehörigen nicht begegnen können, sie nicht spüren können. Sie verstehen nicht, warum sie nach einem Besuch außerhalb der Einrichtung zwei Wochen in ihrem Zimmer bleiben müssen. Kinder hören auf zu sprechen, wenn man ihnen einen Mund-/Nasenschutz anlegt. Ein Junge verweigert das Essen, weil er die Wohngruppe nicht verlassen kann.

Nur durch engmaschige COVID-19-Tests können die dringend notwendigen sozialen Kontakte und eine schrittweise Teilhabe am Leben außerhalb der Einrichtung ermöglicht und zugleich den Anforderungen des Gesundheitsschutzes Rechnung getragen werden.

Wie der Presse zu entnehmen ist, gibt es in Deutschland ausreichend Testkapazitäten auf COVID-19. Nur 50% der Testkapazitäten seien ausgeschöpft, wird berichtet. Es ist sogar möglich, ausreichend Tests für den Start der 1. Fußball-Bundesliga bereit zu stellen.

Der Gesundheitsschutz von Bewohner*innen, Mitarbeitenden und Angehörigen und die Öffnung für soziale Kontakte muss für unsere Gesellschaft den gleichen Stellenwert haben!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt deshalb folgenden Dringlichkeitsantrag:

Die Bezirksverwaltung legt einen Maßnahmenkatalog vor, der gewährleistet, dass bei Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen, sowie dem dort tätigen Personal regelmäßig COVID-19-Reihentests durchgeführt werden.

Der Bezirk Mittelfranken fordert die bayerische Staatsregierung auf, durch Verordnungen den Rahmen dafür zu schaffen, dass die lokalen Gesundheitsbehörden im Zusammenwirken mit den Einrichtungsträgern die dafür notwendigen Schritte in die Wege leiten und umsetzen.

Wir beziehen uns mit diesem Antrag auf Forderungen von Betroffenen und Selbsthilfeorganisationen wie etwa dem BBSB e. V. der auch als (mit-)Träger von Einrichtungen, wie der NWW fungiert.