Fester Tagesordnungspunkt „Überprüfung Geheimhaltungsgründe“ in allen Gremien des Bezirks


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

In allen Gremien des Bezirks Mittelfranken, in denen Mitglieder des Bezirkstags Mittelfranken vertreten sind, soll es im Geist von Artikel 43 Absatz 3 BezO einen festen nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Überprüfung der Geheimhaltungsgründe“ der Beschlüsse vergangener Sitzungen geben.

Begründung:

Dem Grundsatz der Transparenz sollte künftig auch vom Bezirk Mittelfranken aktiver Rechnung getragen werden, ohne dass es dazu jeweils gesonderter Anträge bedarf.

Sitzungen kommunaler Gremien sind grundsätzlich öffentlich. Siehe hierzu die Bayerische Bezirksordnung Artikel 43 Absatz 2: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. […]“ sowie den gleichlautenden Satz in Artikel 52 Absatz 2 Bayerische Gemeindeordnung.

Artikel 43 Absatz 3 BezO und ebenso Artikel 52 Absatz 3 GemO bestimmt: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Nichtöffentlichkeit ist also die Ausnahme, die einer regelmäßigen Überprüfung bedarf. Eine einfache Internetsuche nach „Wegfall der Geheimhaltungsgründe“ zeigt: Viele bayerische Städte und Gemeinden praktizieren in guter Tradition eine regelmäßige Überprüfung der Geheimhaltungsgründe und erklären nichtöffentliche Teile vorheriger Sitzungen für öffentlich. Dem sollten wir als Bezirk Mittelfranken nicht nachstehen.

Antrag vom 16. November 2015 als PDF-Datei:
Antrag_Grüne_BT_2015.12.10_Überprüfung Geheimhaltung

Ergebnis:
In der Sitzung des Bezirksausschusses am 28.1.2016 wurde der Antrag einstimmig angenommen.