Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Am Ende eines Haushaltsjahres wird die gesamte Rücklage der Mittelfrankenstiftung bis auf einen Sicherheitspuffer von 10 % des Haushaltsvolumens der Mittelfrankenstiftung dem Grundstockvermögen zugeführt und zusammen mit den unterjährig zur Wiederanlage frei werdenden Mitteln in der Stiftung angelegt.
Begründung:
Beim Inflationsausgleich des Vermögens der Mittelfrankenstiftung „Natur – Kultur – Struktur“ besteht – Kursgewinne schon berücksichtigt – ein Fehlbetrag von derzeit ca. 13 Millionen Euro. Seit Gründung der Mittelfrankenstiftung im Jahr 2000 hätten jedes Jahr ca. 1,6 Millionen Euro dem Grundstockvermögen zugeführt werden müssen, um die Inflation auszugleichen. Im Schnitt wurden dem Grundstockvermögen jedoch nur ca. 670.000 Euro pro Jahr zugeführt. Jedes Jahr verlor die Stiftung im Durchschnitt der Jahre somit ca. 870.000 Euro Realwert gemessen am Jahr 2000.
Selbst im Jahr 2015 gab es eine niedrige, aber doch vorhandene Inflation von 0,3 %, was allein für den Inflationsausgleich nur des Jahres 2015 immerhin eine Zuführung von ca. 300.000 Euro in das Grundstockvermögen bedeuten müsste.
Der Problematik des realen Substanzverzehrs der Mittelfrankenstiftung wollen wir mit unserem Antrag wenigstens ansatzweise Rechnung tragen: Mit dieser verstetigten Rückführung der Rücklagen in das Grundstockvermögen je nach aktuellen Spielräumen wird gleichzeitig eine vertretbare Mindestrücklage im Stiftungshaushalt belassen und so früh als möglich durch die Neuanlage der Inflationsausgleich betrieben und somit neue Erträge generiert. Zusammen mit den ohnehin jährlich in Teilen zur Wiederanlage frei werdenden Anlagen, wie Rentenpapieren, ist somit jedes Jahr ein ausreichend großes Geldvolumen zur Wiederanlage gewährleistet.
Wir halten unser beantragtes Vorgehen daher im Sinne des Stiftungsziels einer Stiftung „auf ewig“ sowie im Sinne der Stiftungsbegünstigten für unabdingbar.
Antrag vom 16. November 2015 als PDF-Datei:
Antrag GRÜNE_HH 2016_Zuführung Grundstock Stiftung
Ergebnis:
Beide Anträge zur Stärkung der Stiftung (Rücklagenbildung und Aufstockung Grundstockvermögen) wurden nicht behandelt und in die Ausschüsse zurückverwiesen. Es entfachte sich eine Diskussion um solide politische Einsparpolitik gegen unser Bemühen, die Einnahmenseite zu stärken.
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