Belassung von frei werdenden Mitteln in der Stiftungsrücklage


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Werden im Haushalt der Mittelfrankenstiftung „Natur – Kultur – Struktur“ durch Verlagerung in den kameralen Haushalt oder durch Wegfall von kompletten Haushaltsstellen unter dem Strich Mittel frei, werden diese zu mindestens 80 % in der Stiftungsrücklage belassen, so lange, bis die Stiftung wieder auf solider finanzieller Grundlage steht.

Begründung:

Die Handlungsspielräume der Stiftung müssen dringend erweitert werden, auch um wieder Platz für neue Projekte schaffen zu können. Im Entwurf des Stiftungshaushalts 2016 besteht derzeit eine Deckungslücke von 279.400 Euro, die maßgeblich in den prognostizierten Mindereinnahmen aus dem Kapitalerträgen der Mittelfrankenstiftung aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase begründet liegt. Im Haushaltsentwurf ist von der Verwaltung derzeit vorgesehen, diese Lücke durch Entnahme aus der Stiftungsrücklage zu decken. Da die Niedrigzinsphase auf absehbare Zeit anhalten wird, ist auch für die Zukunft davon auszugehen, dass bei unverminderten Ausgaben diese Lücke nur durch Verzehr der Stiftungsrücklage zu decken ist. Die Stiftungsrücklage wird neben dem Ausgleich von ungeplanten Schwankungen und somit zur Risikoabsicherung im Haushalt vor allem dafür benötigt, um durch daraus erfolgte Zuführung zum Grundstockvermögen die Inflation auszugleichen und damit das Stiftungskapital langfristig zu erhalten.

Laut dem vorläufigen Jahresergebnis 2015 der Mittelfrankenstiftung „Natur – Kultur –Struktur“ wird es bereits im noch laufenden Stiftungshaushalt auf der Einnahmenseite aufgrund der niedrigen Zinsen erhebliche Mindereinnahmen geben, die ca. 180.000 Euro unter dem Plan liegen. Ebenso hat es bei einigen Posten, wie dem Fränkischen Sommer, voraussichtlich Mehrausgaben über dem Plan gegeben. So kann nach den vorläufigen Informationen der Stiftungshaushalt 2015 nur durch die Querfinanzierung durch andere nicht abgerufene Mittel und den vollständigen Verzicht auf die eigentlich geplante Rücklagenzuführung von 89.400 Euro ausgeglichen werden.

Noch obendrauf kommt ein über die Jahre aufsummierter Fehlbetrag beim Inflationsausgleich des Stiftungsvermögens von derzeit ca. 13 Millionen Euro. Die finanzielle Schieflage der Stiftung ist bereits heute gegeben und wird sich bei unverminderten Ausgaben noch verschärfen.

Es ist deshalb dringend geboten, die durch Verlagerung oder durch Wegfall von Haushaltsposten im Stiftungshaushalt frei werdenden Mittel zum größten Teil den Rücklagen zuzuführen.

Antrag vom 16. November 2015 als PDF-Datei:
Antrag GRÜNE_HH 2016_Stiftungsrücklage

Ergebnis:
Beide Anträge zur Stärkung der Stiftung (Rücklagenbildung und Aufstockung Grundstockvermögen) wurden nicht behandelt und in die Ausschüsse zurückverwiesen. Es entfachte sich eine Diskussion um solide politische Einsparpolitik gegen unser Bemühen, die Einnahmenseite zu stärken.