Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen beantragt eine ausführliche Darstellung zu
- dem augenblicklichen Stand der Planungen zum Bundesleistungsgesetz
- eventuellen Konsequenzen für die Arbeit der Bezirke als überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- dem geplanten Management der Schnittstellen von Leistungen aus dem Bundesleistungsgesetz zu Leistungen aus SGB XII (z. B. Leistungen zum Lebensunterhalt), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB IX (Kinder und Jugendhilfe)
Begründung:
- Wenn die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen wird, ist dann der Bezirk noch zuständig als überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Welche Überlegungen gibt es hier?
- Gibt es schon Überlegungen, wie die Schnittstellen SGB XII, SGB XI und SGB IX aussehen werden?
- Frühzeitige Information und Diskussion im Bezirkstag ist notwendig.
Antrag vom 17. Januar 2014 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_BA_2014.02.20_Bundesleistungsgesetz
Verwandte Artikel
Antrag: Einschätzung der Sozialverwaltung zur geplanten Reform des SGB VIII
Die Bundesregierung beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) zu verabschieden. Als ein zentrales Prinzip der Gesetzesreform sollen die Inklusion…
Weiterlesen »
Antrag: Mehr Ökologie in den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf
Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“)“ vom 24. Juni 2019 ist zum 1. August 2019 in Kraft getreten. Wir…
Weiterlesen »
Antrag: 30% Ökolandbau auf den Flächen des Bezirks
Gemäß Art. 1a des Gesetzes zur Änderung des „Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ ist es Ziel, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes nach und nach, bis…
Weiterlesen »