Vergabeverfahren Sonderprüfung KU Bezirkskliniken

Die grüne Fraktion legt großen Wert darauf, dass nur in jeder Hinsicht unabhängige und in keiner Weise vorbefasste Beratungsunternehmen für die Durchführung der Sonderprüfung zugelassen werden. Die Beschränkung des relevanten Zeitraums für die Unabhängigkeitserklärung auf die Zeit ab August 2012 entspricht nicht dem Willen des VWR und auch nicht dem objektiven Interesse des KU an einer lückenlosen und umfassenden Aufklärung.

Untersuchungsgegenstand des Sonderprüfung sollte stets das KU sein und nicht allein die Person des Vorstandes bzw. die Ära Nawratil. Wenn Missstände heute existieren, so müssen diese jedenfalls aufgedeckt und abgestellt werden. Dies auch, wenn die Ursachen vor dem Jahr 2012 gelegt wurden und hieran evtl. Berater mitgewirkt hatten, die ab 2012 nicht mehr für das Unternehmen tätig waren. Eine unabhängige und vorurteilsfreie Untersuchung, die dem Unternehmen viel Geld kosten wird und einen echten Mehrwert bringen soll, setzt voraus, dass Beratungsunternehmen in keiner Weise vorbefasst waren – auch nicht vor der Ära Nawratil.

Wichtig ist für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Beratungsunternehmen auch, welche personellen Verflechtungen zwischen den Beratungsunternehmen, dem KU, Herrn Nawratil und dessen Firmen bestehen und bestanden. Wir verlangen hierzu Aufklärung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

  • Der konkrete Anlass und die Konsequenzen der Änderungen der Ausschreibungsbedingungen für das Vergabeverfahren werden dargelegt. Wer hat die Änderung verlangt, wer hat darüber entscheiden und wer konnte auf Grund der Änderung im Bieterkreis verbleiben?
  • Wurde die Änderung des Zeitraums der Interessenkollision schon während der Anmeldung zum Teilnahmewettbewerb verlangt oder erst bei der Angebotsabgabe? Wurde also die Erklärung zur Interessenskollision bei der Anmeldung zum Teilnahmewettbewerb schon von allen Bietern unterschrieben?
  • Welches Ausschreibungsergebnis hätte sich ergeben, wenn die Klausel zur Interessenskollision unverändert geblieben wäre?
  • Welche personellen Verflechtungen bestehen oder bestanden zwischen dem KU, Herrn Nawratil, den von ihm gehaltenen Unternehmen und den Bietern seit 2000 (insb. Geschäftsführungs- und Aufsichtsratstätigkeiten von aktuellen oder früheren Mitarbeitern der Anbieter von Beratungsleistungen für die Sonderprüfung)?
    Hat die Verwaltung Herrn Nawratil zu entsprechenden Geschäftsbeziehungen befragt, wenn ja welche Antworten hat er gegeben, wenn nein, warum wurde auf eine Befragung verzichtet?
    Ist der Verwaltung bekannt, dass ein früherer Partner einer der Bieter jahrelang    Aufsichtsratsvorsitzender einer der Firmen von Herrn Nawratil war?
  • Welche Umsätze haben die Bieter mit den Bezirkskliniken, dem KU und den Firmen von Herrn Nawratil seit 2000 gemacht (aufgeschlüsselt nach Jahren und unter Bezeichnung des Beratungsgegenstandes)
  • Kann im eingeleiteten Vergabeverfahren – nach erfolgter Angebotsaufforderung an die Bieter – die Referenzgröße „Manntagessatz“ für das einzige Zuschlagskriterium „Preis“ geändert werden oder setzt dies die Beendigung des eingeleiteten Vergabeverfahrens und eine Neuausschreibung voraus?
  • Welche Verzögerung hätte dies für die Einleitung der Sonderprüfung zur Folge?
  • Ist auf Grund nachträglicher Änderung der Vergabebestimmungen (Referenzzeitraum für Unabhängigkeit und Referenzgröße für das einzige Zuschlagskriterium Preis) mit Schadensersatzklagen übergangener Bieter zu rechnen? In welcher Höhe können solche Ansprüche entstehen? Wurde bereits die Geltendmachung von Ersatzansprüchen in Aussicht gestellt?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen in dieser Situation für das KU, was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?
  • Kann die Verwaltung ausschließen, dass ein Bieter vor dem Ablauf der Angebotsfrist Kenntnis vom Inhalt eines Konkurrenzangebotes erlangt hat?

Antrag vom 20. März 2018 als PDF-Datei:
Antrag_Gruene_BT_2018.03.22_Sonderprüfung Vergabeverfahren