Förderung für Kinder und Jugendliche bei unklarer Zuständigkeit in Kindertagesstätten, Schulen und heilpädagogischen Tagesstätten


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Bezirksverwaltung erteilt Auskunft, welche verschiedenen Leistungsträger für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes, Epilepsie, fetalen Drogen- oder Alkohol-Störungen (wie FASD) usw. in Kitas, Schulen und heilpädagogischen Tagesstätten in Frage kommen. Besteht im Einzelfall ein Unterstützungsbedarf wie in den unten genannten Beispielen und ist die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar, übernimmt der Bezirk zunächst diese Leistungen. Parallel dazu führt die Verwaltung Gespräche am runden Tisch mit Eltern der betroffenen Kinder, Fachberatungen, Selbsthilfegruppen und den diversen Leistungsträgern und Vertretern der Staatsregierung bzw. der Regierung von Mittelfranken, um eine allgemeingültige Klärung herbeizuführen.

Begründung:

In der Bevölkerung wird sehr wohl wahrgenommen, dass der Bezirk für Hilfen für Menschen mit Behinderung zuständig ist. Als erste Anlaufstelle werden gelegentlich auch Bezirksrät*innen auf Probleme angesprochen. Es ist äußerst unbefriedigend, festzustellen, dass Kinder und Jugendliche, die unter Diabetes, Epilepsie oder fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen leiden, in unserem Hilfesystem durch das Raster der Zuständigkeiten fallen.

Der Bezirk ist gemäß den jeweiligen Rahmenleistungsvereinbarungen von (inklusiven) Krippen, Kindergärten, Horten, von Schulbegleitungen bzw. heilpädagogischen Tagesstätten für diese Kinder und Jugendlichen nur dann zuständig, wenn aufgrund einer zusätzlichen Beeinträchtigung ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht. Schwierig wird es, wenn kein Förderbedarf im Sinne der Eingliederungshilfe festgestellt wird.

Auch wenn die Krankheitsbilder bzw. Behinderungen verschieden sind, bleibt doch eine ver-gleichbare Problematik: Das Kind hat einen Grad der Behinderung zwischen 50 und 100 %. Es hat Probleme, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, wofür ein gewisses Fachwissen nötig ist. Dies führt in vielen Einzelfällen dazu, dass sich viele Kitas und (Grund-)Schulen nicht in der Lage fühlen, das Kind aufzunehmen.

Hier ein paar konkrete Beispiele:

  • Menschen mit epileptischen Anfällen werden in der Regel medikamentös gut eingestellt. Dennoch leiden manche darunter, dass Faktoren vorliegen, die eine Einstellung erschweren und die deshalb trotz Medikamenten anfallsgefährdet sind.
  • Gefahr einer Über- oder Unterzuckerung bei Diabetes, die ohne die richtigen Maßnahmen bis zum Koma führen kann. Kinder unter 8 Jahren brauchen Hilfe beim Handhaben ihrer Insulingaben.
  • Eine jugendliche Diabetikerin kann sehr wohl eine Regelschule besuchen, von einem Schullandheimaufenthalt wurde sie jedoch ausgeschlossen, weil die Lehrkraft eine Begleitung zur Bedingung machte. Eine Schulbegleitung wurde nicht gewährt. Die Schülerin entwickelte eine Depression.
  • Warum gilt ein Kind mit diagnostizierter FASD oder auch einer Störung durch Drogenkonsum der Mutter während der Schwangerschaft nicht grundsätzlich mindestens als von Behinderung bedroht? „Die Schädigung durch Alkohol in der Schwangerschaft ist als solche unumkehrbar. Eine frühzeitige Diagnostik und zielgenaue Hilfen können die Auswirkungen der damit einhergehenden Beeinträchtigungen mildern und unter Voraussetzung eines adäquat informierten sozialen Umfelds zur Verbesserung der Lebensqualität führen.“ (Zitat aus einer Publikation des Bundesgesundheitsministeriums)

Bei den Beispielen handelt es sich nicht um Einzelfälle. In Deutschland leiden mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche im Alter unter 19 Jahren an Diabetes Typ 1. Aktive Epilepsie liegt bei 5 bis 6 von 1.000 Schülerinnen bzw. Schülern vor (Waltz 2006). Schätzungen gehen davon aus, dass pro Jahr in Deutschland 10.000 Kinder schon bei ihrer Geburt alkoholgeschädigt (FASD) sind (BZgA Okt. 2001, Drogenbeauftragte & BZgA 2015).

Deshalb halten wir es für zwingend geboten, dass hier eine tragfähige Lösung gesucht wird.

Antrag vom 11. Mai 2018 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_SozA_2018.06.12_Förderung für Kinder bei unklarer Zuständigkeit