Haushaltsantrag: Gleichstellungs- und Vielfaltsplan

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN beantragt einen für die Jahre 2022-2024 angelegten Gleichstellungs- und Vielfaltaktionsplan für die Mitarbeiter*innen des Bezirks Mittelfranken. Er soll angelehnt an den Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg auf das Aufgabenprofil des Bezirks Mittelfranken ausgerichtet sein. Zu diesem Zweck sollen im Haushalt 2022 auf einer geeigneten ggf. neu zu schaffenden Haushaltsstelle 500 000 Euro im Verwaltungshaushalt eingestellt werden. Gleichzeitig soll der Planansatz aller Personalausgaben pauschal im Haushalt 2022 um denselben Betrag (von derzeit 86,9 Millionen Euro auf 86,4 Millionen Euro) reduziert werden. Diese haushaltsneutrale Verlagerung von Mitteln ist aufgrund absehbar weiterhin unbesetzter Stellen unschädlich für den Stellenbesetzungsplan 2022 und sorgt dafür, dass künftig mehr für Personal vorgesehenes Geld auch tatsächlich personalbezogen verwandt wird (allein 2020 wurden 3,4 Millionen Euro für Personal nicht dafür ausgegeben, sondern gingen in die allgemeine HH-Rücklage für 2021).

Begründung: Die Aufgaben des Bezirks umfassen zahlreiche Bereiche, für die in der vermeintlichen Mehrheitsgesellschaft oft immer noch um Anerkennung gerungen werden muss. Das Selbstbild des Bezirks Mittelfranken stellt heraus: „Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe unterstützt der Bezirk behinderte, alte und pflegebedürftige Menschen, Nichtsesshafte, Kriegsopfer und deren Hinterbliebene. Der Bezirk Mittelfranken ist neben der stationären auch für die ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zuständig.“ Bereits 2009 hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifiziert. Zur konkreten gesetzlichen Umsetzung wurde das Bundesteilhabegesetz 2016 beschlossen.

Dieses stellt bei der Gewährung von Hilfen für Menschen mit Behinderungen einen Paradigmenwechsel für die in Bayern dafür zuständigen Bezirke und den damit verbundenen Verwaltungsabläufen im Bezirk dar. Das stellt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klar: „Wir wollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden.“

Diese Herausführung aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ heißt eben auch, dass künftig nicht mehr ohne die Menschen mit Behinderungen über Menschen mit Behinderungen entschieden werden darf – auch nicht in den Verwaltungen an der Basis. Dies stellt einen wesentlichen Schulungsbedarf dar und muss für den Bezirk auch Ansporn sein, gezielt Menschen mit Behinderungen für zu besetzende Stellen zu finden und Barrieren, die dem im Weg stehen, zu beseitigen. Nur wenn wir die Vielfalt der Gesellschaft mit ihren persönlichen Perspektiven und Erfahrungen insbesondere auch in unserer Belegschaft inkludieren, können wir tatsächlich einen alltagstauglichen, passgenauen personenzentrierten Ansatz erreichen: Oft sehen Menschen ohne Behinderungen Schwierigkeiten für Menschen mit Behinderungen dort, wo real keine sind und umgekehrt übersehen sie auch leicht welche, wo es sie tatsächlich gibt.

Gleichzeitig hat der Bezirk Mittelfranken 2016 bislang das letzte Mal ein „Konzept zur Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern“ vorgelegt, das bis ins Jahr 2021 angelegt ist. Leider haben wir seitdem keine Zwischenberichte zur Umsetzung des Konzepts zu diesem enger gefassten Thema im Bezirkstag erhalten. Mit dem Auslaufen dieses Konzepts in diesem Jahr ist somit ab 2022 der ideale Zeitpunkt, um es auf die nächste Evolutionsstufe zu heben und einen „Gleichstellungs- und Vielfaltaktionsplan für den Bezirk Mittelfranken“ mit künftig jährlichen Zwischenergebnissen ins Leben zu rufen.

Nicht zuletzt die derzeit sehr stark auf verwaltungstechnische Probleme fokussierte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes braucht auch nach Ansicht des bayerischen Bezirketags dringend einen Realitätsabgleich mit der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen. Es soll am Ende nicht nur eine Verwaltungsreform werden, sondern auch tatsächlich spürbar etwas im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen verbessern. Die Ansätze und Methoden zu einer „geschlechtergerechten Stadtverwaltung“ aus dem „Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023“ der Stadt Nürnberg können hierfür eine nützliche Inspirationsquelle sein.

Wir GRÜNE haben bewusst einen größeren Betrag vorgesehen, damit nicht schon von vornherein mit der Schere im Kopf bei der Umsetzung von Vielfalt im Bezirk Mittelfranken gedacht wird: Wir wollen so auch die Kreativität und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiterinnen fördern und nutzen. Auch auf Leitungsebene soll noch stärker ein lösungsorientierter Ansatz etabliert werden.

Wie eingangs erwähnt, werden seit mehreren Jahren beim Bezirk jedes Jahr ca. 3% bis 4% der geplanten (und über die Bezirksumlage auch eingenommenen) Personalausgaben aufgrund (temporärer) Nichtbesetzung nicht ausgegeben, was derzeit rund 3,4 Millionen Euro jährlich sind. Dieses Geld floss bisher jährlich in die allgemeine Haushaltsrücklage und wurde somit im nächsten Jahr allgemein und somit größtenteils personalfern und somit zweckfremd zur Stopfung von Haushaltslöchern verwendet. Andere Kommunen – wie die Stadt Nürnberg – rechnen schon seit Jahren aktiv in ihren Haushaltsansätzen mit diesem Delta bei den Personalkosten. Sie gestatten mindestens zum Teil ihren Dienststellen dieses eigentlich ihnen zustehende Personalbudget alternativ für personalnahe Ausgaben zu
verwenden.

Der von uns vorgeschlagene Finanzierungsweg ist also kein neuer, sondern geübte Praxis in öffentlichen Verwaltungen. Unser Ansatz 500‘000 Euro von diesem „übrigen“ Geld nicht mehr in die allgemeine Haushaltsrücklage fließen zu lassen, sondern alles zu versuchen dieses Geld sinnvoll für die Stärkung unseres Personals, der Attraktivität
des Bezirks für neue Mitarbeiterinnen und somit auch für die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Dienstleistung des Bezirks für die Bürgerinnen zu verwenden, ist angesichts dieser Zahlen haushalterisch sehr zurückhaltend.
Wir GRÜNE würden uns freuen, wenn dieser Antrag den Anstoß für weitere kreative Ideen gibt, um das Delta unseres Stellenplans endlich zeitnah schließen zu können.

Verwandte Artikel