Am 26.10 2021 hat der Bezirkstag die Abschaffung der Fahrtfeldvariante beim Behindertenfahrdienst beschlossen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass alle Nutzerinnen unbürokratisch Anträge auf Mehrbedarf stellen können, falls das Kilometerkontingent für ihren jeweiligen Teilhabebedarf nicht ausreicht. Diese Anträge sollen zeitnah beschieden werden. Die Nutzerinnen werden mit dem Bescheid bzw. Berechtigungsausweis aktiv und in gut verständlicher Sprache informiert, wie sie im Bedarfsfall einen Zusatz beantragen können.
Gerade in der Umstellungsphase beim Behindertenfahrdienst ist es wichtig, dass wir gut informiert sind, ob wir den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Verwaltung mit Einführung der neuen Richtlinie folgende Informationen dokumentiert und evaluiert und regelmäßig dazu berichtet:
• Wie viele Anträge auf Mehrbedarf wurden gestellt?
• Wie ist die Verteilung zwischen Stadt und Land?
• Wie ist die Verteilung nach benötigten Fahrzeugkategorien?
• Handelt es sich bei den Mehrbedarfsanträgen um Anträge für Einzelfahrten oder um
serielle Anträge?
• Können die seriellen Anträge bestimmten Kategorien wie Familienbesuchen,
kultureller Teilhabe, Bildung, Sport oder Freizeit zugeordnet werden?
• Wie schnell wurden Anträge beschieden, d.h. wie lange ist die Dauer zwischen
Antragstellung und Erteilung des Bescheids?
• Wie viele Anträge wurden weniger als eine Woche vor dem geplanten Fahrtdatum
beschieden?
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