Die ambulante psychosoziale Versorgung gehört zu den Pflichtaufgaben des Bezirks. In der HH-Stelle 4701.7001 finden sich all jene Beratungsstellen und Dienste wieder, die für psychisch kranke und/oder suchtkranke Menschen unverzichtbare niederschwellige präventive Maßnahmen anbieten.
Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und Regionalen Steuerungsverbünde (RSV) beraten regelmäßig den Stand der Versorgung und legen dem Bezirkstag eine Liste mit dringenden Anträgen für den Ausbau vor. Damit werden Versorgungslücken und der Bedarf an notwendigen neuen Projekten, beziehungsweise Ausbau bestehender Angebote aufgezeigt.
Mit zunehmender Ambulantisierung und kürzerer Verweildauer in den psychiatrischen Kliniken kommt den Beratungsstellen und ambulanten Diensten eine enorme Bedeutung zu. Nicht nur durch die Corona-Krise, aber in dieser Zeit ganz besonders, nehmen psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu. Menschen verlieren ihre Stabilität und berichten von Rückfällen in Krisen oder die Sucht. Die Mitarbeitenden von Suchtberatungsstellen wie Lilith und Mudra arbeiten hart an der Grenze der Belastbarkeit und müssen dennoch manchmal Ratsuchenden eine zu lange Wartezeit zumuten oder jemanden abweisen. Sie brauchen dringend Verstärkung und setzen dabei auch auf online-Beratung, was den Klientinnen professionelle Beratung unter Wahrung ihrer Anonymität ermöglicht.
Ebenfalls durch Corona massiv verstärkt wurden Essstörungen, weshalb ein rascher Ausbau bei “dick&dünn” wirklich notwendig ist. Hervorheben möchten wir als Grüne Fraktion noch den Antrag von Fliederlich für die Einrichtung einer Beratungsstelle für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Mittelfranken, um endlich ein Beratungsangebot für diesen Personenkreis zu installieren.
Die Liste der Anträge zeigt den Bedarf an notwendigen neuen Projekten bzw. am Ausbau bestehender Angebote auf. Ohne Aufstockung der Mittel kann keines dieser Projekte realisiert werden. Der Bezirkstag muss hier seine steuernde Aufgabe wahrnehmen. Deshalb beantragen wir die Aufstockung für die ambulante psychosoziale Versorgung um 400.000 Euro. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Reduzierung der Zuweisung zum Vermögenshaushalt oder Reduzierung der Rücklagen.
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