Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Mittelfranken eine neue Bezirksfischereiverordnung, die im März 2026 in einem Punkt ergänzt wurde. Beide Beschlüsse wurden in den zuständigen Gremien – Wirtschafts- und Umweltausschuss, Bezirksausschuss und Bezirkstag – jeweils einstimmig gefasst.
Die Verordnung regelt unter anderem das Schonmaß der Bachforelle in mittelfränkischen Fließgewässern, Besatzeinschränkungen in Salmonidengewässern, den Umgang mit invasiven Arten sowie den Einsatz von Echtzeit-Sonartechnologie (sog. Livescope-Geräte) beim Fischen. Grundlage war eine fachliche Vorbereitung durch die Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken.
Wir wissen, dass ein Teil der Anglerinnen und Angler die neuen Regelungen kritisch begleitet. Fragen zur Umsetzung, zu Ausnahmen oder zu den fachlichen Hintergründen beantwortet die Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken – sie ist der direkte Ansprechpartner.
Weitere Informationen in den Anlagen: