Inklusive Einrichtungen im Großraum berichten über eine steigende Zahl von Kindern, die aufgrund ihrer autistischen Veranlagung ein sehr ausagierendes Verhalten zeigen. Nicht selten werden die Schwierigkeiten der Kinder erst in einer Kindertageseinrichtung erkannt. Viele Kitas sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen damit überfordert, diesen Kindern gerecht zu werden.
Oft folgt ein Wechsel in eine inklusive Kindertageseinrichtung.
Doch ist nicht für alle betroffenen Kinder ein geeigneter Platz zu finden. Selbst den inklusiven Krippen, Kindergärten und Horten fehlt die Kapazität, um mehrere autistische Kinder mit einer hohen Verhaltensproblematik in einer Gruppe aufzunehmen. So kann das Wunsch- und Wahlrecht der Kinder beziehungsweise deren Erziehungsberechtigten für inklusive Bildung nicht verwirklicht werden.
Im Schulalter spielt auch Asperger-Autismus häufiger eine Rolle. Wie sieht die Chance auf eine adäquate Hortbetreuung für diese Kinder aus? Von weiteren Schwierigkeiten berichten Eltern, die eine geeignete Schule für ein überdurchschnittlich intelligentes Kind mit Autismus suchen, wenn sich dieses aufgrund seiner Verhaltensprobleme nur schwer in den Unterricht und den Schulablauf integrieren kann. Auch für diese Kinder stellt sich die Frage einer KitaBetreuung.
Die Fraktion bittet die Bezirksverwaltung um Auskunft, wie bei den oben genannten Problemen Abhilfe geschaffen und eine inklusive Betreuung von autistischen Kindern und Jugendlichen mit ausagierendem Verhalten in Kitas gewährleistet werden kann.
Insbesondere möchten wir folgende Fragen beantwortet haben:
Inwieweit stehen Inklusionshelferinnen für Kinder aus dem autistischen Spektrum zur Verfügung? Wie kann deren Arbeit in den Ablauf von Krippe, Kindergarten oder Hort integriert werden und die Kinder in inklusiven Prozessen unterstützen? Wie werden die Inklusionshelfer*innen auf die Arbeit mit Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung vorbereitet? Welche Rolle spielen speziell ausgebildete Fachkräfte für Autismus (ASS) als Inklusionshelfer*innen und bei der Aus- und Weiterbildung von Inklusionshelfer*innen?
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