Bei der Online-Sprechstunde des Bezirksverbandes zur Situation von Menschen mit Behinderung während der Corona-Pandemie wurde angemahnt, dass der Bezirk als Kostenträger eine krisentaugliche Handhabung für jene Menschen braucht, die im häuslichen Bereich sowohl Pflege- als auch Eingliederungshilfeleistungen benötigen.

Eine eindeutige Abgrenzung ist im Sinne des situativ dringlich Nötigen praxisfern und führt womöglich zu unnötigen Härten! Vor allem Familien mit behinderten Kindern bräuchten dringend Entlastung.
Eine positive Erfahrung wurde von der Suchtberatung berichtet, die mit den neuen Medien und Telefonkontakten ihre Kunden gut erreichen konnten.
Insgesamt teilte die Runde die Einschätzung der Bezirksrät*innen, dass mit den hygienekonformen Maßnahmen in den Einrichtungen ein Rollback der Inklusion zu befürchten sei.
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