Antrag: Einschätzung der Sozialverwaltung zur geplanten Reform des SGB VIII

Die Bundesregierung beabsichtigt noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) zu verabschieden. Als ein zentrales Prinzip der Gesetzesreform sollen die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen im SGB VIII implementiert
werden. Dabei ist geplant, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung bei der Jugendhilfe zu bündeln.

Von den beteiligten Verbänden und selbst vom Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Februar wurde noch viel Verbesserungsbedarf gesehen. Dennoch rechnen Expert*innen noch mit der Verabschiedung des Gesetzes.
Die inklusive Lösung hat zur Folge, dass der Bezirk die Aufgaben der Eingliederungshilfe für diese Altersgruppe an die Jugendhilfe übergibt. Dies soll in einer Übergangszeit bis 2028 geschehen. Eine solche weitgreifende Verschiebung bedarf sorgfältiger Vorbereitung, guter Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und eine hohe Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse
der betroffenen Personen.


Die Verwaltung wird gebeten aufzuzeigen, was die inklusive Lösung des SGB VIII aus ihrer Sicht bedeuten würde:
• Für die Kinder und Jugendlichen, die Bedarf an Hilfe zur Teilhabe, Eingliederungshilfe und Pflege haben, sowie deren Familien.
Welche Leistungsbereiche sind davonbetroffen?
• Für die Anbieter, die im Rahmen der Jugendhilfe mit behinderten Kindern und Jugendlichen arbeiten.
• Für die Verwaltung: Wie bereitet sich die Verwaltung auf den Übergang vor und welcher Aufwand ist damit verbunden?
Wie plant die Verwaltung die Übergabe an die Jugendämter?
Wie sieht die Kooperation in der Übergangszeit bis 2028 aus?

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