Antrag: Mehr Ökologie in den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf

Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“)“ vom 24. Juni 2019 ist zum 1. August 2019 in Kraft getreten. Wir beantragen, dass die LLA Triesdorf im Bezirkstag berichten, welche Auswirkungen dieses Gesetz auf ihre Angebote und ihre Arbeit hatte und was in den vergangenen eineinhalb Jahren umgesetzt wurde.

Insbesondere zu folgenden Punkten:
• Welche Aktivitäten wurden hinsichtlich einer Verbesserung der Biodiversität angestoßen?

• Welche weiteren Aktivitäten sind geplant?

• Im Gesetz ist „Naturschutz als Aufgabe der Erziehung“ ausdrücklich vorgesehen. Inwieweit wurden die Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien dahingehend bereits angepasst? Nehmen die Lehrkräfte der LLA eigenständig geeignete Inhalte in Ihren Unterricht auf? Welche
weiteren Pläne für Lehrplananpassungen gibt es für die nächsten Jahre?

• Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Bewirtschaftung von Flächen der LLA? Inwieweit werden die Vorgaben zu Gewässerrandstreifen bereits umgesetzt? Was ist in Planung?

• Ab dem 1. Januar 2022 ist es verboten auf Dauergrünlandflächen flächenhaft Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Welche Strategie verfolgen die LLA aktuell hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln?

• Haben sich Veränderungen in der Bewirtschaftung (Feuchtgebiete und Grünland) ergeben oder sind Auswirkungen auf Parkpflegewerk und „Ausbauplan Triesdorf“ zu erwarten?

Begründung:
Nur durch eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf allen Ebenen können die Ziele der Gesetzgebung auch erreicht werden. Den landwirtschaftlichen Lehranstalten sind wichtige Multiplikatoren, die frühzeitig Weichen stellen müssen um Landwirt*innen für nachhaltige
Wirtschaftsformen aus- und weiterzubilden.

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