Gemäß Art. 1a des Gesetzes zur Änderung des „Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ ist es Ziel, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Landes nach und nach, bis 2025 mindestens 20 % und bis 2030 mindestens 30 %,
gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG). Staatliche Flächen sind bereits ab 2020 gemäß diesen Vorgaben zu bewirtschaften.
Bislang bewirtschaften die LLA Triesdorf lediglich die Flächen der JVA Lichtenau nach den o.g. Grundsätzen. Zusätzlich zu diesen Flächen, die sich im Eigentum des Freistaats befinden, sollen auch die bezirkseigenen Flächen nach den Vorgaben des Gesetzes in der Bewirtschaftung
umgestellt werden. Nur durch eine konsequente Ausweitung des ökologischen Landbaus sind die Ziele nach Satz 1 des Artikels 1a zu erreichen. Den LLA kommt diesbezüglich eine Vorbildwirkung zu.
Wir beantragen deshalb:
Auf den bezirkseigenen Flächen werden ab 2022 30 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des
Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder derEuropäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet.
Verwandte Artikel
Antrag für den Sozialausschuss am 8.11.2022: Versorgungslage für Menschen mit Behinderung bzw. mit Pflegebedarf
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: Die beratenden Mitglieder des Sozialausschusses werden gebeten, einen Lagebericht zuraktuellen Situation stationärer Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie ambulanter Dienste,…
Weiterlesen »
Haushaltsantrag: Förderung ambulanter Maßnahmen und Dienste für psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Die ambulante psychosoziale Versorgung gehört zu den Pflichtaufgaben des Bezirks. In der HH-Stelle 4701.7001 finden sich all jene Beratungsstellen und Dienste wieder, die für psychisch kranke und/oder suchtkranke Menschen unverzichtbare…
Weiterlesen »
Haushaltsantrag: Evaluation des Mehrbedarfs beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Am 26.10 2021 hat der Bezirkstag die Abschaffung der Fahrtfeldvariante beim Behindertenfahrdienst beschlossen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass alle Nutzerinnen unbürokratisch Anträge auf Mehrbedarf stellen können, falls das Kilometerkontingent für ihren…
Weiterlesen »