,Zu den Aufgaben der Bezirke gehört die flächendeckende psychosoziale Versorgung im jeweiligen Bezirksgebiet. Wesentliche Bestandteile der ambulanten Versorgung sind die Sozialpsychiatrischen Dienste (SPDis) und Psychosozialen Suchtberatungsstellen. In Mittelfranken arbeiten 11 SPDis und 10 Suchtberatungsstellen. Für die selbstbestimmte Teilhabe spielt die bedarfsgerechte Versorgung durch die Beratungsstellen eine große Rolle.
Nach Informationen des Sozialreferats waren im letzten Jahr die Schlüsselzahlen für den bedarfsgerechten Ausbau erreicht, beinahe erreicht oder zum Teil schon überschritten. Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und den Beratungsstellen sollte den Bedarf überprüfen, damit die Schlüsselzahlen neu festgelegt werden, verbunden mit einem vorübergehenden Moratorium für 2020. Da uns Kritik an dem Verfahren, insbesondere den Fragebögen bekannt wurde, bitten wir die Verwaltung um Informationen über den Ablauf und die Fragestellungen:
Was war das genaue Ziel der Umfrage?
Wurde es aus Sicht der Verwaltung erreicht?
Haben alle SPDis und PSBs geantwortet?
Welches Feedback haben Sie zu den Fragebögen bekommen?
Welche Aspekte davon konnten einbezogen werden?
Sehen Sie die erhobenen Daten als valide Basis, um den Grad der Versorgung abzubilden?
Zu welchem Ergebnis hat die Befragung geführt?
Welche Schlüsse zieht die Verwaltung daraus?
Die Verwaltung stellt Perspektiven dar, wie der bedarfsgerechte Ausbau der ambulanten Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen zukunftssicher gestaltet werden kann.
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