Die ambulante Pflege übernimmt eine wichtige Aufgabe und Funktion für die Gesellschaft, das Gesundheitswesen im Allgemeinen und natürlich für die pflegebedürftigen Menschen – nicht nur während der Corona-Pandemie.
Pflegekräfte entlasten die Angehörigen und unterstützen Menschen, im häuslichen Umfeld bleiben zu können. Leider es gibt im Zusammenhang mit Pflegediensten immer wieder Problemfälle. Der Presse ist zu entnehmen, dass es durch private ambulante Pflegedienste zu vielfachem Betrug gekommen ist.
Hintergrund sind Lücken im Kontrollsystem und Engpässe bei den zuständigen Kontrollorganen. Kriminelle Anbieter*innen sollen in Zusammenarbeit mit Angehörigen Leistungen abgerechnet haben, die gar nicht erbracht wurden. Nach übereinstimmenden Pressemeldungen hat so eine Minderheit unseriös arbeitender Dienste im Bundesgebiet Summen von mehreren Milliarden Euro „erwirtschaftet“.
Dies betrifft eventuell auch den Bezirk Mittelfranken, da dieser als überörtlicher Sozialhilfeträger seit Einführung des BTHG für die Kosten der ambulanten Pflege aufkommen muss, wenn Pflegeversicherung und private Mittel nicht ausreichen. Die erbrachten Leistungen werden in der Pflegedokumentation festgelegt und dem Kostenträger entsprechend in Rechnung gestellt.
Es ist unsere Pflicht als Bezirk dafür zu sorgen, dass die Steuermittel tatsächlich und mit der gebotenen fachlichen Qualität bei den pflegebedürftigen Menschen ankommen. Deshalb fragen wir ob und wie im Bezirk Mittelfranken Kontrollen umgesetzt werden, um betrügerische Abrechnungen im Pflegebereich zu verhindern:
1. Wurden beim Bezirk bereits Betrugs- oder Betrugsverdachtsfälle bekannt?
2. Die Verwaltung berichtet, ob es angemeldete und unangemeldete Stichprobenkontrollen bei den Pflegebedürftigen gibt.
3. Wie viele Kontrollen gab es vor Ort, seit der Bezirk zuständig ist?
4. Nach welchem Schema werden die Kostenvoranschläge geprüft und wann kommt es zu Besuchen vor Ort bei den Pflegebedürftigen?
5. Wie stellen die Kostenträger sicher, dass abgerechnete Leistungen auch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen?
6. Wie wird geprüft, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich und von ausreichend qualifiziertem Personal erbracht wurden?
Darüber hinaus bitten wir die die Verwaltung, die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und ggf. weiteren Akteuren zu erläutern.