Die ambulante Pflege übernimmt eine wichtige Aufgabe und Funktion für die Gesellschaft, das Gesundheitswesen im Allgemeinen und natürlich für die pflegebedürftigen Menschen – nicht nur während der Corona-Pandemie.
Pflegekräfte entlasten die Angehörigen und unterstützen Menschen, im häuslichen Umfeld bleiben zu können. Leider es gibt im Zusammenhang mit Pflegediensten immer wieder Problemfälle. Der Presse ist zu entnehmen, dass es durch private ambulante Pflegedienste zu vielfachem Betrug gekommen ist.
Hintergrund sind Lücken im Kontrollsystem und Engpässe bei den zuständigen Kontrollorganen. Kriminelle Anbieter*innen sollen in Zusammenarbeit mit Angehörigen Leistungen abgerechnet haben, die gar nicht erbracht wurden. Nach übereinstimmenden Pressemeldungen hat so eine Minderheit unseriös arbeitender Dienste im Bundesgebiet Summen von mehreren Milliarden Euro „erwirtschaftet“.
Dies betrifft eventuell auch den Bezirk Mittelfranken, da dieser als überörtlicher Sozialhilfeträger seit Einführung des BTHG für die Kosten der ambulanten Pflege aufkommen muss, wenn Pflegeversicherung und private Mittel nicht ausreichen. Die erbrachten Leistungen werden in der Pflegedokumentation festgelegt und dem Kostenträger entsprechend in Rechnung gestellt.
Es ist unsere Pflicht als Bezirk dafür zu sorgen, dass die Steuermittel tatsächlich und mit der gebotenen fachlichen Qualität bei den pflegebedürftigen Menschen ankommen. Deshalb fragen wir ob und wie im Bezirk Mittelfranken Kontrollen umgesetzt werden, um betrügerische Abrechnungen im Pflegebereich zu verhindern:
1. Wurden beim Bezirk bereits Betrugs- oder Betrugsverdachtsfälle bekannt?
2. Die Verwaltung berichtet, ob es angemeldete und unangemeldete Stichprobenkontrollen bei den Pflegebedürftigen gibt.
3. Wie viele Kontrollen gab es vor Ort, seit der Bezirk zuständig ist?
4. Nach welchem Schema werden die Kostenvoranschläge geprüft und wann kommt es zu Besuchen vor Ort bei den Pflegebedürftigen?
5. Wie stellen die Kostenträger sicher, dass abgerechnete Leistungen auch dem tatsächlichen Bedarf entsprechen?
6. Wie wird geprüft, dass die abgerechneten Leistungen auch tatsächlich und von ausreichend qualifiziertem Personal erbracht wurden?
Darüber hinaus bitten wir die die Verwaltung, die Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und ggf. weiteren Akteuren zu erläutern.
Verwandte Artikel
Bericht der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sozialausschuss
Unser Fraktionsmitglied Lydia Bauer-Hechler stellte am Donnerstag, 02. März ihren jährlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vor. Sie beschrieb darin ihre vielfältigen Einzelkontakte zu Menschen und ihren Angehörigen, wenn es…
Weiterlesen »
Antrag für den Sozialausschuss am 8.11.2022: Versorgungslage für Menschen mit Behinderung bzw. mit Pflegebedarf
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: Die beratenden Mitglieder des Sozialausschusses werden gebeten, einen Lagebericht zuraktuellen Situation stationärer Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie ambulanter Dienste,…
Weiterlesen »
Haushaltsantrag: Förderung ambulanter Maßnahmen und Dienste für psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Die ambulante psychosoziale Versorgung gehört zu den Pflichtaufgaben des Bezirks. In der HH-Stelle 4701.7001 finden sich all jene Beratungsstellen und Dienste wieder, die für psychisch kranke und/oder suchtkranke Menschen unverzichtbare…
Weiterlesen »