Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Anwendung des aktuell gültigen Auszählverfahrens für die Bezirkswahl Sainte-Laguë/Schepers auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen
Ersetze dazu in § 5, Nr. 3:
„Die Verteilung der weiteren Sitze in allen unter Nr. 1.1 – 1.7 genannten Ausschüssen und die Verteilung aller Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss (Nr. 1.8) erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.“
Durch:
„Die Verteilung der weiteren Sitze in allen unter Nr. 1.1 – 1.7 genannten Ausschüssen und die Verteilung aller Sitze im Rechnungsprüfungsausschuss (Nr. 1.8) erfolgt gemäß dem in BezWG, Art. 4, Abs. 6 beschriebenen Sitzzuteilungsverfahren.“
Begründung:
Der Bayerische Landtag hat mit der Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie des Bezirkswahlgesetzes am die Auszählung der Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers beschlossen. Zitat: Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz – BezWG) Artikel 4 Abs. 6: „Bei der Verteilung der Sitze auf die Wahlkreisvorschläge werden die Gesamtstimmenzahlen, die für die einzelnen Wahlkreisvorschläge festgestellt worden sind, nacheinander so lange durch 1, 3, 5, 7, 9 und so weiter geteilt, bis so viele Teilungszahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. Jedem Wahlkreisvorschlag wird dabei der Reihe nach so oft ein Sitz zugeteilt, wie er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist“. Diese Entscheidung legt nahe, dieses Auszählverfahren auch auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen anzuwenden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Hauptsatzung gemäß dem Stand der Bezirkswahl 2013 das Verfahren Hare-Niemeyer vorsieht.
Das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers ist in der mathematischen Fachwelt als das derzeit beste bekannte Sitzzuteilungsverfahren anerkannt. Im Vergleich dazu wird das Verfahren Hare-Niemeyer in der Fachwelt als „inkonsistent“ kritisiert (z.B. Sitzverlust bei Zuteilung von Ausgleichsmandaten, eine Folge des sogenannten „Alabama-Paradoxons“). Der bayerische Landtag hat sich einstimmig diesem Urteil der Fachwelt angeschlossen und hat darum am 22. Februar 2018 für Bezirks- und Kommunalwahlen das Sitzzuteilungsverfahren von Hare-Niemeyer (Zuteilung nach größtem Rest) auf Sainte-Laguë/Schepers (Höchstzahlverfahren mit Standardrundung) geändert.
Wir beantragen die Anwendung des aktuell gültigen Auszählverfahrens auch für die Sitzverteilung in den Ausschüssen.
Antrag vom 7. November 2018 als PDF-Datei:
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