Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch den Freistaat Bayern


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Der Betrag von 16,4 Mio. Euro bei der HH-Stelle 4557.6721 für die „historische Schlussabrechnung“ im Rahmen des alten Kostenerstattungsverfahrens für UMA-Jugendhilfen wird nicht in den Haushalt eingestellt.

Begründung:

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben vereinbart, die Kosten der Altfälle für UMA‑Jugendhilfen gemäß Königsteiner Schlüssel zwischen den Ländern aufzuteilen. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Freistaat Bayern seine eigene Verpflichtung ohne Rechtsgrundlage auf die Bezirke abwälzt. Zudem will der Freistaat Bayern den von ihm mitverhandelten Ländervertrag nicht selbst unterzeichnen, sondern an seiner Stelle die Bezirke unterschreiben lassen, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren. Das ist ein klassischer Vertrag zu Lasten Dritter. Dieses Vorgehen stellt einen gravierenden Verstoß des Freistaats gegen das Konnexitätsprinzip dar. Der Freistaat Bayern muss den Verpflichtungen, die er eingeht, selbst nachkommen und kann diese nicht auf die kommunale Ebene abwälzen.

Wir Grüne sind der Meinung, dass der Bezirk Mittelfranken diese Gelder nicht im vorauseilenden Gehorsam – zumal ohne Rechtsgrundlage – im Haushalt bereitstellen sollte.

Antrag vom 15. November 2017 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_HH 2018_Konnexität

Ergebnis der Bezirkstagssitzung vom 14. Dezember:
CSU und SPD wagten es nicht, dem Freistaat die rote Karte zu zeigen und diesem Antrag zuzustimmen, die vollen 16,4 Mio. Euro für die sogenannte „historische Schlussabrechnung“ des Bundes im Rahmen des alten Kostenerstattungsverfahrens für UMF-Jugendhilfen aus dem Bezirkshaushalt zu streichen. Der Freistaat versucht hier, seine Zusage gegenüber den anderen Bundesländern ohne Rechtsgrundlage auf die kommunale Ebene abzuwälzen, die nie in die Verhandlungen eingebunden war. Stattdessen übten sich CSU und SPD in einem symbolischen, vermeintlich salomonischen Akt des kleinen Aufstands und stellten in vorauseilendem Gehorsam die Hälfte des Betrags in den Bezirkshaushalt ein.

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