Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Sozialverwaltung prüft, ob in Mittelfranken eine flächendeckende fachliche Beratung für Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen, ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld gewährleistet ist, und gibt Auskunft über die Rahmenbedingungen für unterstützte Kommunikation für Kinder, Jugendliche und insbesondere erwachsene Personen mit schweren Kommunikations- und Entwicklungsbeeinträchtigungen.
Begründung:
Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und privaten Wohlfahrtspflege weist in den Bayerischen Sozialnachrichten, Ausgabe 5/2016 auf den dringenden Bedarf einer flächendeckenden Versorgung durch Beratungsstellen für unterstützte Kommunikation hin.
Im Bayerischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK heißt es: „Menschen mit Behinderung soll die Teilhabe am Leben auch durch barrierefreie Kommunikation unter Berücksichtigung der verschiedenen Behinderungsarten ermöglicht werden.“ Auch Menschen, die durch ihre Behinderung so stark beeinträchtigt sind, dass ihnen Kommunikation weder sprachlich noch durch Gebärden möglich ist, haben ein Recht auf Inklusion und Teilhabe. Für diesen Personenkreis wurde seit 1992 unterstützte Kommunikation als professionelle Hilfe entwickelt. Unterstützte Kommunikation bietet eine Reihe von Konzepten und Methoden, wie Menschen mit schweren Kommunikations- und Entwicklungsbeeinträchtigungen mit Unterstützung kommunizieren und an ihrer Lebenswelt aktiv teilhaben können.
Dabei ist es bedeutsam, für die jeweilige Person die individuell passende Form der Unterstützung auszuwählen. Beratungsstellen für unterstützte Kommunikation sollen als Servicestellen unabhängig von Verkaufsinteressen beraten und Schulungen anbieten. Zielgruppe sind die Betroffenen und ihre Familien, Fachkräfte und das soziale Umfeld. Das Kultusministerium finanziert Beratungsstellen für den Schulbereich, die an Förderzentren für körperliche und motorische Entwicklung angegliedert sind. Für Erwachsene gibt es bisher in Bayern nur zwei überregional arbeitende Beratungsstellen in Erlangen und Augsburg. Die Förderung wurde bisher durch Aktion Mensch übernommen und läuft jetzt aus.
Der Bezirk steht in der Verantwortung, eine flächendeckende fachliche Beratung für Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen, ihre Angehörigen und ihr soziales Umfeld sicherzustellen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.
Antrag vom 24. Mai 2017 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_SozA_2017.06.21_unterstützte Kommunikation