Stärkung der Handlungsfähigkeit im ambulanten Bereich


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Aufstockung der HHSt. 4701.7001, Zuschüsse für Maßnahmen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, Beschäftigungsmaßnahmen, offene Behindertenarbeit u. a. um insgesamt 1 Mio. Euro. Gegenfinanzierung durch Reduzierung der Zuweisung zum Vermögenshaushalt.

Begründung:

In der HHSt. 4701.7001 finden sich all jene Dienste wieder, die für psychisch kranke und/oder suchtkranke Menschen wertvolle niederschwellige, präventive Maßnahmen anbieten. Für diese disponiblen Pflichtleistungen legen die PSAGen jährlich lange Listen mit dringenden Neu- bzw. Erweiterungsanträgen vor (13.11.15: 1,25 Mio. Euro). Kriterien zur Bedarfserhebung für die Förderung im ambulanten Bereich sollen in nächster Zeit erst entwickelt werden. Trotzdem kann eine „Nullrunde“ keine Option sein. Es ist Aufgabe der Politik, hier eine Entscheidung zu treffen, bei der Förderung im ambulanten Bereich auf den angemeldeten Bedarf zu reagieren. Gerade in Anbetracht der traurigen Berühmtheit Nürnbergs als Stadt mit den bundesweit meisten Drogentoten pro Einwohner sollte sich der Bezirk der Verantwortung als Sozialparlament stellen und Suchtberatungsstellen und auch anderen Diensten einen verbesserten Handlungsrahmen zur Verfügung stellen. Ausgaben für Prävention können wesentlich höhere Kosten für stationäre Versorgung vermeiden.

Antrag vom 16. November 2015 als PDF-Datei:
Antrag GRÜNE_HH 2016_disponible Leistungen

Ergebnis:
Kompromiss war Zustimmung aller zu 300.000 Euro. Die niederschwelligen ambulanten Leistungen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sind ein wichtiges Element der Inklusion. Der Bedarf übersteigt bei Weitem die Mittel. Zu diesem Antrag haben wir signalisiert, dass wir bei einer Nullrunde den Haushalt nicht mittragen können. Leider konnten wir die beantragte Erhöhung von 1 Mio. Euro nicht durchsetzen.