Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
Die Substitutionsbehandlung ist eine SGB-V-Leistung, die zwingend begleitende psychosoziale Betreuung fordert. Die Sozialverwaltung gibt schriftlich Auskunft, warum die Kosten dafür derzeit durch den Bezirk übernommen werden und auf welcher rechtlichen Basis dies geschieht.
Begründung:
Wegen der zwingenden Verknüpfung müsste diese Leistung von den Krankenkassen übernommen werden.
- Warum übernimmt der überörtliche Träger der Sozialhilfe seit Jahren diese Kosten? Gibt es Überlegungen, dies zu ändern? Könnte z. B. die psychosoziale Betreuung in der „SUBSTANZ“ in Nürnberg oder der PIA angeboten werden und dann über SGB V abgerechnet werden?
- Könnte eine Klage erfolgreich sein?
- Wie hoch ist die Belastung im Sozialhaushalt im Jahr?
Der Vorstand KU konnte diese Frage nicht beantworten und verwies dazu auf die Sozialverwaltung.
Antrag vom 4. November 2015 als PDF-Datei:
Antrag_Grüne_SozA_2015.11.13_Substitutionsbehandlung
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