Förderung von Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Verwaltung stellt die rechtliche und arbeitsmarktpolitische Situation der Integrationsfirmen dar und erläutert, welchen Einfluss der Bezirk dabei haben könnte.

Begründung:

Integrationsunternehmen stellen einen wichtigen Baustein zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben dar. Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt werden auch im Aktionsplan Bayern („gemeinsam einfach machen“) als primäres Ziel der Teilhabe am Arbeitsplatz formuliert. Die Förderung geschieht durch die Arbeitsverwaltung und das Zentrum Familie und Soziales, nachrangig durch den Bezirk. Auf der Homepage des Bezirks  wird ein Konzept zur Förderung von Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen für Menschen mit seelischen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen in Mittelfranken ab 1.1.2015 zum Download angeboten, obwohl die Förderung von Integrationsunternehmen der Budgetierung unterliegt und keine neuen Integrationsunternehmen gefördert werden.

Im Sozialausschuss steht die Förderung von Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen wiederholt auf der Tagesordnung, geht es doch um die Entscheidung, diesen Bereich der „freiwilligen Leistungen“ für neue Projekte zu öffnen oder nicht. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Ausbau der Integrationsunternehmen mit Hilfe des Bezirks zu einer verbesserten Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt und einer Entlastung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung führen würde. Eine Zahl des Bezirks Oberpfalz (veröffentlicht in der Staatszeitung) legt dies nahe: 50 % der Neuaufnahmen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung kommen vom ersten Arbeitsmarkt. Zu den passgenauen Unterstützungsmaßnahmen am ersten Arbeitsmarkt, die dieser Tendenz entgegenwirken, ist sicher auch Beschäftigung in Integrationsunternehmen zu rechnen.

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Kann die Aussage des Bezirks Oberpfalz für Mittelfranken bestätigt werden, dass 50% der Neuaufnahmen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung vom ersten Arbeitsmarkt kommen?
  • Welche qualitative Verbesserung von Arbeitsplätzen in Integrationsfirmen ist durch die Förderung durch den Bezirk zu erreichen?
  • Wie hoch ist der Bedarf an Integrationsarbeitsplätzen in Mittelfranken, kann dieser Bedarf in der Praxis gedeckt werden?
  • Wie viele förderfähige Integrationsunternehmen gibt es in Mittelfranken, mit wie vielen Anträgen bzw. welchen Kosten muss mittelfristig gerechnet werden, wenn der Bezirkstag die Förderung weiterer Integrationsunternehmen wieder übernimmt?
  • Wie wirkt sich diese Förderung auf die HHSt. 4701-7001 und auf die Versorgung der ambulanten Netzwerke aus?
  • Was könnte mit dem frei werdenden Betrag von 43.460 Euro von Netscouts gGmbH gefördert werden, wenn nur dieser für die Aufstockung der Haushaltsmittel für den Bereich Integrationsarbeitsplätze eingesetzt wird?

Antrag vom 30. Mai 2015 als PDF-Datei:
Antrag_Grüne_SozA_2015.06.25_Integrationsunternehmen

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