Förderkriterien des Sozialministeriums zum Wohnheimbau


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Beantwortung folgender Fragen:

  • die Kriterien des Sozialministeriums für die Förderung beim Wohnheimbau werden ausführlich diskutiert (siehe Schreiben vom Februar 2012, das auf grüne Anfrage den Mitgliedern im Bezirksausschuss zugesendet wurde)
  • wurde hier im Sozialausschuss schon einmal über diese Richtlinien berichtet?
  • die dort beschriebene und mit den Bezirken abgesprochene Prioritätenliste für das Programm 2015 und 2016 wird dargestellt
  • wie oft wurde in den letzten Jahren eine vom Sozialausschuss befürwortete Förderung für Wohnheime letztlich vom Sozialministerium abgelehnt?
  • Sind für andere Lebensbereiche, z.B. Teilhabe am Arbeitsleben vergleichbare Richtlinien in Kraft getreten?

Begründung:       

Aufgrund einer Nachfrage des Bezirksrats Dr. Hiemeyer wurde dem Bezirksausschuss das Schreiben der Regierung von Mittelfanken mit den ab 2012 gültigen Eckpunkten zur Förderung von Wohnheimbauten durch das Sozialministerium zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um förderrelevante Standards und um Priorisierung von Baumaßnahmen. Diese gehören fachlich in den Sozialausschuss und sollten dort vorgestellt und mit den zu erwartenden Auswirkungen diskutiert werden.

Antrag vom 29. Mai 2015 als PDF-Datei:
Antrag_Grüne_SozA_2015.06.25_Förderkriterien des Sozialministeriums