Zuführung der „Vorabmilliarde“ aus dem Bundesteilhabegesetz in die Eingliederungshilfe


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die vom Bund für Eingliederungshilfe gedachte, 2015 an Städte, Gemeinden und Landkreise fließende „Vorabmilliarde“ aus dem Bundesteilhabegesetz soll auch tatsächlich für die Eingliederungshilfe verwendet werden, für die der Bezirk zuständig ist. Zum Ausgleich der bereits bestehenden Deckungslücke bei der Eingliederungshilfe aus dem Jahr 2014 und der entsprechend gestiegenen Ansätze im Haushalt 2015 erhöht der Bezirk die Umlage deshalb entsprechend um voraussichtlich 0,6 Prozentpunkte.

Begründung:

Anstelle des Bezirks erhalten die mittelfränkischen Städte, Gemeinden und Landkreise 2015 vom Bund zusammen zusätzlich ca. 18,5 Mio. € aus der für Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vorgesehenen „Vorabmilliarde“ des Bundesteilhabegesetzes. Dies geschieht in Form von Umsatzsteuerbeteiligung und Übernahme der Kosten für die Unterkunft. In Bayern sind – anders als im übrigen Bundesgebiet – jedoch die Bezirke für die Eingliederungshilfe zuständig. Damit kommt das Geld nicht bei den Menschen an, für die es gedacht war.

Trotz Haushaltskonsolidierung sind die Ausgaben des Bezirks für Eingliederungshilfe im Jahr 2014 in unvorhergesehener Höhe gestiegen. Mit den entsprechenden Ausgaben für 2015 führt das zu einer Deckungslücke von 11,5 Mio. €, die nun nicht durch die erwarteten Bundeszuschüsse geschlossen werden kann. Die Ausgaben für den überörtlichen Sozialhilfeträger müssten sowieso spätestens 2016 über die Bezirksumlage ausgeglichen werden. Die Bezirksumlage soll 2015 erst einmal nur die Deckung der Lücke gewährleisten. Damit bleibt auch den Kommunen im Schnitt immer noch eine (kleine) Nettoentlastung aus der „Vorabmilliarde“.

Wir Grünen sind der Ansicht, dass dieser Umweg nur durch die Ignoranz von Bund und Land Bayern bei der Gesetzgebung notwendig geworden ist. Die bayerische Staatsregierung hätte die Möglichkeit den besonderen Strukturen Bayerns Rechnung zu tragen, jedoch wurde es vom Freistaat vorgezogen, dass die kommunale Familie die korrekte Verteilung der Vorabmilliarde „unter sich“ klären solle. Die bayerische Staatsregierung trägt also letztlich auch hier nach dem Motto „Teile und herrsche“ Unfrieden in die Kommunen.

Antrag vom 16. November 2014 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_HH 2015_Zuführung Vorabmilliarde Bundesteilhabegesetz in Eingliederungshilfe

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