Übertragung frei werdender Mittel in Stiftungsrücklage


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Von den durch die Verlagerung der Denkmalpflege in den kameralen Haushalt frei
werdenden Mitteln im Haushalt der Mittelfranken-Stiftung „Natur – Kultur – Struktur“ werden mindestens 350.000 € in die Stiftungsrücklage gesteckt. Diese Mittel werden dann im Haushalt 2016 mit weiteren Rücklagen zum Inflationsausgleich dem Grundstockvermögen der Mittelfranken-Stiftung zugeführt.

Begründung:

Beim Inflationsausgleich des Vermögens der Mittelfranken-Stiftung „Natur – Kultur – Struktur“ besteht – Kursgewinne schon berücksichtigt – ein Fehlbetrag von derzeit ca. 13 Mio €. Seit Gründung der Mittelfranken-Stiftung im Jahr 2000 hätten jedes Jahr ca. 1,6 Mio € dem Grundstockvermögen zugeführt werden müssen, um die Inflation auszugleichen. Im Schnitt wurden dem Grundstockvermögen jedoch nur ca. 660.000 € pro Jahr zugeführt. Jedes Jahr verlor die Stiftung somit ca. 940.000 € Realwert gemessen am Jahr 2000. Eine Überschlagsrechnung zeigt, dass die Mittelfranken-Stiftung um das Jahr 2100 aufgebraucht sein wird, wenn jährlich derselbe Realwertbetrag (nicht Nominalwert!) wie bisher entnommen wird. Diese Prognose ist realistisch, da die Kosten der von der Stiftung begünstigten Einrichtungen derselben Inflation unterliegen und somit unvermeidlich steigen.

Der Problematik des realen Substanzverzehrs der Mittelfranken-Stiftung wollen wir mit unserem Antrag wenigstens ansatzweise Rechnung tragen: Zusammen mit der im Haushaltsentwurf schon vorgesehenen Stiftungsrücklage würden 2015 somit ca. 500.000 € in Rücklagen investiert werden. Selbst mit unserem Antrag würde also der bisherige Schnitt der Rücklagenbildung noch nicht erreicht werden, vom zusätzlichen jährlichen Fehlbetrag ganz zu schweigen.

Wir halten unser beantragtes Vorgehen daher im Sinne des Stiftungsziels einer Stiftung „auf ewig“ sowie im Sinne der Stiftungsbegünstigten für unabdingbar.

Antrag vom 16. November 2014 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_HH 2015_Verlagerung Mittel Denkmalpflege in Stiftungsrücklage