Auskunft über Konsequenzen eines Werkstattbaumoratoriums

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass für die nächste Sitzung des Sozialausschusses folgende Tagesordnungspunkte aufgenommen und behandelt werden:

  1. Die Sozialverwaltung berichtet, ob ein Werkstattbaumoratorium möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten
  2. Wie hoch schätzt sie die erreichbare Zahl von Außenarbeitsplätzen ein, die in den nächsten 2- 5 Jahren in Mittelfranken eingerichtet werden könnten und damit typische WfbM-Plätze ersetzen würden? Ist eine Zahl von 20 % realistisch? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür und wie kann ihnen begegnet werden

Begründung:

Es ist Aufgabe des überörtlichen Trägers der Eingliederungshilfe, auch den Bau von Werkstattplätzen zu steuern.

Außenarbeitsplätze sind eine wichtige Alternative für Plätze in den WfbM, entsprechen der Behindertenrechtskonvention und können die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung weiter bessern helfen.

Teil 2 der Anfrage ist übernommen aus unserem Antrag vom 6.1.2012 und wurde bisher von der Sozialverwaltung nicht beantwortet.

Antrag vom 31. Oktober 2012 als PDF-Datei:
Antrag_Anfrage_SozA_Moratorium_WfbM_2012.10.31

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