Die grüne Fraktion begrüßt den zusätzlichen Termin für eine Sitzung des Sozialausschusses und die Anfragen an die Sachverständigen. Wir beantragen als Vorbereitung und zur besseren Transparenz und dann erleichterten Entscheidungsfindung:
- schriftliche Beantwortung der Fragen 1 – 9 durch die Sozialverwaltung
- zielführende Protokollierung der beiden nächsten Sitzungen
I. Schriftliche Beantwortung folgender Fragen
Erste Fragengruppe: Fehlende Antworten auf Fragen der Umlagezahler
1. Die Sozialverwaltung fasst die bisher öffentlich geäußerten Antworten auf die Fragen der Umlagezahler stichpunktartig und übersichtlich zusammen. Sie benennt bei den einzelnen Antworten, ob es sich um Fakten oder Vermutungen handelt. Warum geben wir in Mittelfranken mehr Geld pro Einwohner für Eingliederungshilfe aus als die anderen Bezirke? Woran liegt das? Geht es den Menschen mit Behinderung, die in Mittelfranken betreut werden, besser als in den anderen Bezirken und ist deswegen das mehr verbrauchte Geld gut angelegt? Wie können wir das nachweisen? Nur zu sagen, wir sind die Besten, reicht nicht.
2. Vergleicht das Gutachten des kommunalen Prüfungsverbandes in seinen Zahlen Äpfel mit Birnen? Zum Erreichen einer besseren Transparenz zeigt die Sozialverwaltung beispielhaft auf, wo eine Differenzierung nötig ist. Inwieweit ist der Verband der bayerischen Bezirke eingebunden?
Zweite Fragengruppe: Analyse der Zahlen vor und nach Rücknahme der Delegation
3. Die Sozialverwaltung analysiert in Zusammenarbeit mit den Trägern der vormals delegierten Leistungen die im Gutachten angeführten Zahlen. Anschließend arbeitet sie den Betrag, der bisher im Haushaltstitel Delegation gelistet wurde, mit in die Tabelle Ausgaben der EGH pro Einwohner aus der Vorlage I/4.1.1 aus der Sitzung SozA 16.03.2011 mit ein.
4. Gibt es eine Antwort darauf, warum die Zunahme der Fälle nach Rücknahme der Delegation in Mittelfranken so viel höher ist als in anderen Bezirken? Können uns bei der Beantwortung dieser Frage die kreisfreien Städte und Landkreise helfen?
5. Zu den Fallkosten: Die Sozialverwaltung wertet einzelne Kennzahlen in der Eingliederungshilfe getrennt aus, damit wichtige Stellglieder – z.B. die hohen Zahlen bei der stationären Versorgung, nicht verdeckt werden. Ein mögliche Darstellung wäre z.B. die Zahl der Fälle unter 2000 € und über 10.000 € pro Jahr 2008 und 2010 getrennt auszuweisen. Kostenentscheidend sind nämlich die Fallkosten bei den einzelnen Kennzahlen. Werden diese nicht getrennt, dann werden z.B. die hohen Kosten bei der stationären EGH in Mittelfranken durch die überhohen und kostengünstigeren ambulanten Fälle als Fallkosten ausgedünnt.
Darstellung Anreizsysteme Abbau stationärer Heimplätze
6. Die Sozialverwaltung stellt dar, welche Anreizsysteme es bereits in Deutschland gibt, um Träger zum Abbau von stationären Heimplätzen zu ermutigen – z.B. Nordrhein-Westfalen. Welche Überlegungen gibt es für Mittelfranken, um von den 20 % über den anderen Bezirken liegenden stationären Heimversorgung wegzukommen? Welche realistischen Strategiekonzepte liegen vor? Welche Mehrkosten würden dabei erst einmal entstehen?
Fragen aus den Briefen der Oberbürgermeister und Landkreise
7. Einführung eines „internen Kontrollsystems“: Worum handelt es sich dabei? Kann dieses wirklich „kurzfristig umgesetzt werden“? Welcher Erfolg ist zu erwarten?
8. Die Sozialverwaltung nimmt Stellung zu den Zahlen der möglichen Einsparungen, die im Schreiben der Oberbürgermeister und Landkreise skizziert wurden: wie hoch wäre z.B. die Einsparung pro Jahr bei stringenter Auslegung des Schonvermögens? Sind die in den Schreiben genannten Zahlen nachvollziehbar?
9. Welche Maßnahmen könnten aus Sicht der Bezirksverwaltung bereits zum Herbst 2011 greifen und welche erst in den Folgejahren und zu welchem Zeitpunkt? Welche langfristig sinnvollen Maßnahmen könnten sogar vorübergehend zu höheren Kosten führen?
II. Geänderte Protokollierung der nächsten zwei Sitzungen Sozialausschuss
1. Das Protokoll wird nicht als Ergebnisprotokoll geführt, sondern so, dass wichtige Argumente benannt werden, damit auch nicht Anwesende wissen, was besprochen wurde.
2. Das Protokoll soll spätestens 10 Tage nach der Sitzung allen Mitgliedern im Sozialausschuss und zusätzlich auch den dort nicht vertretenen BezirksrätInnen zugesandt werden – die Genehmigung erfolgt wie gewohnt in der darauffolgenden Sitzung.
Begründung:
Die schriftliche Beantwortung der Fragen ist wichtig für die Transparenz und die weiteren wichtigen Diskussionen und Entscheidungen.
Antrag vom 23. Mai 2011 als PDF-Datei:
Antrag_SozA_2011.05.23
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