Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen beantragt eine ausführliche Darstellung zu
- dem augenblicklichen Stand der Planungen zum Bundesleistungsgesetz
- eventuellen Konsequenzen für die Arbeit der Bezirke als überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- dem geplanten Management der Schnittstellen von Leistungen aus dem Bundesleistungsgesetz zu Leistungen aus SGB XII (z. B. Leistungen zum Lebensunterhalt), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB IX (Kinder und Jugendhilfe)
Begründung:
- Wenn die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen wird, ist dann der Bezirk noch zuständig als überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Welche Überlegungen gibt es hier?
- Gibt es schon Überlegungen, wie die Schnittstellen SGB XII, SGB XI und SGB IX aussehen werden?
- Frühzeitige Information und Diskussion im Bezirkstag ist notwendig.
Antrag vom 17. Januar 2014 als PDF-Datei:
Antrag_GRÜNE_BA_2014.02.20_Bundesleistungsgesetz