Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt für dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung im ambulanten Bereich für psychisch kranke und suchtkranke Menschen zusätzlich 400 000 Euro einzustellen.
Begründung:
Niederschwellige ambulante Versorgung ist notwendig, damit Menschen mit Behinderungen, psychisch- und/oder suchtkranke Menschen selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen.
Fachlich zeigen die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und Regionalen Steuerungsverbünde (RSV) sowie der PKA den Bedarf für die psychosoziale Versorgung in Mittelfranken auf. Die bedarfsgerechte psychosoziale Versorgung in Mittelfranken ist dann eine politische Entscheidung. Der Bezirkshaushalt überlässt den Ausbau den Fraktionen im Bezirkstag. Dieser muss dem festgestellten Bedarf gerecht werden.
Die Anträge, die im Sozialausschuss am 12.11. für den ambulanten Bereich vorgelegt wurden, belaufen sich auf knapp 400 000 Euro. Hierbei wurden die Anträge der Sozialpsychiatrischen Dienste und Psychosozialen Suchtberatungsstellen in Summe von 457 000 Euro nicht berücksichtigt. Für diesen Bereich wird der Versorgungsschlüssel neu verhandelt. Der bedarfsgerechte Ausbau für Sozialpsychiatrische Dienste und Psychosoziale Suchtberatungsstellen soll auf das Jahr 2021 verlagert werden.
Um den Antragsstau konsequent abzubauen, muss im Haushalt 2020 der Ausbau der Bereiche Zuverdienst und weitere Soziale Fachdienste für psychisch kranke und suchtkranke Menschen voll berücksichtigt werden.
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