Bezirk Mittelfranken verpasste Chance für mehr Umweltschutz

PRESSEMITTEILUNG

In der Bezirkstagssitzung des Bezirks Mittelfranken am 15. Mai 2018 stand unter anderem ein Antrag zur Abstimmung, den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auf allen bezirkseigenen Flächen zu verbieten, von den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf bis zu den Grünanlagen der Bezirkseinrichtungen einschließlich der weitläufigen Parks der Bezirkskliniken Mittelfranken.

Dieser Antrag war ursprünglich von der SPD als Dringlichkeitsantrag für die Bezirkstagssitzung am 14. Dezember 2017 eingebracht worden. Auf Drängen der CSU wurde dieser Antrag damals zur Vorberatung in den Fachbeirat der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf (kurz LLA) verwiesen, bevor er dann am 15. Mai 2018 erneut im Bezirkstag abschließend behandelt wurde.

Im Fachbeirat der Landwirtschaftlichen Lehranstalten wurde jedoch dieser Antrag mit der folgenden Beschlussempfehlung in das glatte Gegenteil verkehrt: „Die Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf werden angehalten, bei Anwendung, Forschung und Lehre auf einen ökologisch und ökonomisch vertretbaren Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden hinzuwirken.“

Hervorgehoben wurde in der Begründung von den LLA die Forschungs- und Lehrfreiheit und dass man in Triesdorf Glyphosat und Neonicotinoide ohnehin nur sehr beschränkt und aufgrund der eigenen großen Expertise auch umweltverträglich einsetze und sich ganz andere Akteure zuerst bewegen müssten, die viel breiter diese Mittel einsetzten. Diese Haltung machten sich auch die politischen Vertreter*innen von CSU, SPD, FW und explizit auch der ÖDP im Fachbeirat der LLA zu eigen.

Dabei wäre im Ackerbau ein Verzicht auf Glyphosat durchaus möglich. Das zeigt eine Untersuchung des dem Bundesagrarministerium unterstellten Julius-Kühn-Instituts vor drei Jahren. Demnach hat bis in die neunziger Jahre Glyphosat im Ackerbau keine Rolle gespielt. Außerdem zeigt die Studie, dass eine mechanische Unkrautbekämpfung in vielen Fällen sogar günstiger sein kann. Selbst bei starkem Beikrautbefall halte sich der Mehraufwand in erträglichen Grenzen (Direktlink zur Studie: https://ojs.openagrar.de/index.php/JKA/article/view/5831).

Pressemitteilung vom 16. Mai 2018 als PDF-Datei: