Haushaltsrede 2018 (Daniel Arnold)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Präsidenten und Gäste,

zu dieser Haushaltsberatung blicken wir nicht nur auf das vergangene Jahr zurück und nach vorn auf das nächste. Dieses Mal ist die letzte Haushaltsberatung in der aktuellen Periode des Bezirkstags. Zeit, den Blick auf die Dinge zu richten, die wir in der aktuellen Periode noch abarbeiten können und sollten. Wir alle kennen des Sprichwort: „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.“ Es sollte uns allen daran gelegen sein, den Bezirk an die nächste Periode gut geordnet zu übergeben. Offene Baustellen beim Bezirk und vorallem kleinere und größere Kalamitäten der aktuellen Periode wie bei den Bezirkskliniken sollten nach Möglichkeit eben nicht den Wahlkampf im Sommer und anschließend im Herbst 2018 die konstituierende Sitzung des kommenden Bezirkstags überschatten. Wenn aber wie in der Vergangenheit auch dieses Mal die Mehrheit im Bezirkstag sich für Vertagen und Verneinen entscheiden sollte, werden wir Grüne uns selbstverständlich auch im Wahlkampf mit vollem Einsatz diesen Themen widmen.

Uns Grünen ist bekanntermaßen ein offenerer Umgang mit Informationen und vor allem Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen des Bezirkstags und seiner Gremien für alle Bürgerinnen und Bürger ein Herzensanliegen. Zu oft haben wir alle zu unserem Leidwesen erlebt, dass in der Öffentlichkeit die Entscheidungen des Bezirkstags auf die jährliche Frage nach der Bezirksumlage verkürzt werden. Da hilft es auch wenig, mit Pressemitteilungen zu Spatenstichen, Jubiläen und weiteren erfreulichen Angelegenheiten zu versuchen, ein anderes Image herzustellen. Derartige Informationen gehen in der Aufmerksamkeitsökonomie schnell im Strom ähnlicher Bilder unter.

Genauso wie der Bezirkstag das gewählte Kontrollgremium der Verwaltung des Bezirks Mittelfranken ist, sind wir Bezirksrätinnen und -räte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft schuldig. Es ist für berufstätige interessierte Bürgerinnen und Bürger kaum möglich, zu unseren Bezirkstags- oder Ausschusssitzungen zu kommen, die aufgrund der nötigen Zeitdauer für An- und Abreise in der Regel morgens um 9 Uhr beginnen. Mittelfranken ist weitläufig und eben keine Gemeinde mit kurzen Wegen, in der der Gemeinderat ohne Probleme auch am späten Nachmittag tagen und in der man als Gast kurz zum Zuhören vorbeischauen kann. Darum ist ein öffentlich zugängliches elektronisches Ratsinformationssystem im Bezirk Mittelfranken eine Grundvoraussetzung für eine informierte Bürgerschaft. Gut, dass der heutige Bezirkstag nach mehreren Anläufen in dieser Wahlperiode auf unseren grünen Antrag hin beschlossen hat, dass nicht nur die Tagesordnung öffentlicher Sitzungen im Netz für alle Bürgerinnen und Bürger offen abrufbar ist, sondern auch die Vorlagen der Verwaltung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Wir Grüne werden dafür eintreten, dass diesem ersten Schritt weitere folgen, denn es fehlen für die interessierte Öffentlichkeit immer noch die öffentlichen Anlagen mit weiteren Details zu einzelnen Tagesordnungspunkten und die öffentlichen Protokolle mit den Beschlüssen.

Wir Grüne halten die aktuelle Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums zu Teilen unserer grünen Transparenzoffensive, dass sogar die elektronische Ablage von Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen im geschützten nichtöffentlichen Teil des Ratsinfomationssystems nicht zulässig, ja obendrein auch unpraktisch sei, für eine Verdrehung des Rechts und einen empörenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Wie soll man denn seinen Aufgaben als Bezirksrat adäquat nachgehen können, wenn man das nichtöffentliche Protokoll nur in der nachfolgenden Sitzung in Papierform einsehen darf und dieses wieder abgeben muss? Ganz abgesehen davon ist das in Zeiten der Digitalisierung auch reichlich antiquiert. Vielleicht sollte sich Innenminister Herrmann bei der Stadtverwaltungseiner Heimatstadt Erlangen zu ihrer Handhabung von Ratsdokumenten informieren, bevor solche Stellungnahmen aus seinem Ministerium gehen. Uns Grünen ist nicht bekannt, dass die Erlanger Stadtverwaltung in illegale elektronische Datenschiebereien verstrickt ist.

Nicht nur die Selbstverwaltung, auch die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist bei der bayerischen Staatsregierung zwar stark gegenüber dem Bund, aber nur schwach gegenüber den eigenen Kommunen ausgeprägt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben vereinbart, die Kosten der Altfälle für UMF-Jugendhilfen gemäß Königsteiner Schlüssel zwischen den Ländern aufzuteilen. Unverständlich, dass der Freistaat Bayern seine eigene Verpflichtung ohne Rechtsgrundlage auf die Bezirke abwälzen will. Zudem will der Freistaat Bayern den von ihm mitverhandelten Ländervertrag nicht selbst unterzeichnen, sondern an seiner Stelle die Bezirke unterschreiben lassen, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren. Der Freistaat Bayern muss den Verpflichtungen, die er eingeht, auch selbst nachkommen. Wir Grüne sind der Meinung, dass der Bezirk Mittelfranken diese Gelder nicht im vorauseilenden Gehorsam – zumal ohne Rechtsgrundlage – im Haushalt bereitstellen sollte.

Auch im sozialen Bereich – seinem Kernaufgabenfeld – stößt der Bezirk Mittelfranken auf Herausforderungen. Wir alle kennen die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz und natürlich haben wir alle mehr als einmal den Satz gehört: „Aber dieser oder jener Mensch mit Behinderung hat es in unserer beschützten Einrichtung doch gut. Wollen Sie den aus seinem Umfeld reißen und in die raue Welt da draußen schicken?“ Da kann man ins Grübeln kommen.

Und doch sind wir Grüne weiterhin aus gewichtigen Gründen für Inklusion. Nicht zuletzt aus dem Grund, dass man oft nicht behindert ist, sondern behindert wird, wie der dieses Frühjahr in den Medien bekannt gewordene Fall des Schülers Nenad Mihailovic zeigt, der von bayerischen Behörden fälschlich als geistig behindert eingestuft wurde und erst in Bayern und später in Nordrhein-Westfalen auf eine Förderschule statt eine Regelschule kam und nur unter Verheimlichung seines Förderschülerstatus als Externer seinen Hauptschulabschluss als Klassenbester abschließen konnte.

Natürlich gibt es Menschen, die den beschützten Rahmen einer Einrichtung brauchen, weil sie anders keinen Halt finden. Es kann aber auch nicht Ziel einer Gesellschaft sein, alle Steine von vornherein aus dem Weg räumen zu wollen. Das Leben kann man nur selbst erleben und Probleme sind nicht nur dazu da, um sie zu lösen, sondern auch, um an ihnen zu wachsen, indem man sie selbst bewältigt. Ob nun Eltern oder eine mit leidenschaftlichem Engagement geführte Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Das Ziel, was beide haben sollten, lautet: Was muss ich tun, damit meine Rolle überflüssig wird? Was muss ich als Eltern tun, damit meine Kinder mit eigenen Beinen im Leben stehen können, statt dass ich wie ein Helikopterweiter um sie kreise? Was muss ich als Werkstatt tun, damit ein Mensch ohne mich einem Beruf auf dem 1. Arbeitsmarkt ganz selbstverständlich zusammen mit anderen Menschen nachgehen kann? Was müssen wir als Bezirk tun, damit ein Mensch keine Hilfen mehr von uns benötigt?

Für uns Grüne sind deshalb Prävention, Sozialraumorientierung und vor allem niederschwellige ambulante Hilfen Eckpfeiler moderner Sozialpolitik. Wir können uns hiermit unseren Ansätzen zur Lösung von Suchtproblematiken von den Vorjahren nur wiederholen. Die Vertreibung von Drogenabhängigen aus der Bahnhofspassage in Nürnberg hat Drogenprobleme im Jahr 2017 nur in andere Ecken verlagert. Die restriktive Sicherheitspolitik gegenüber Drogenabhängigen statt Drogenkonsumräume führt nachweislich zu weniger öffentlicher Sicherheit und mehr Drogentoten. Nürnberg ist trauriger Spitzenreiter in der Bundesrepublik bei der jährlichen Zahl der Drogentoten pro 1.000 Einwohner. Jeder Euro, der in niederschwellige Leistungen und ambulante Hilfen investiert wird, verhindert später höhere Folgekosten – ganz zu schweigen von den dadurch gesparten gesellschaftlichen Problemen. Die ambulanten Hilfen sind ein Kernbereich der politischen Gestaltung des Bezirks. Ohne deutliche Aufstockung der Mittel kann keines der gesellschaftlich dringend notwendigen Projekte realisiert werden. Wir Grüne können nur dann dem Haushalt zustimmen, wenn eine erhebliche Steigerung der Finanzmittel auf der Haushaltsstelle 4701 beschlossen wird.

Auch das Thema Bauen muss man ganzheitlich angehen. Gebäude sind dauerhafte Investitionen, die nachhaltig angelegt sein sollten, langfristig unterhalten und erhalten werden müssen und sich nicht nach wenigen Jahren als ungeeignet und unflexibel für aktuelle, veränderte Aufgaben herausstellen sollten. Hinzu kommt, dass der Bezirk Mittelfranken derzeit so viele geplante Baumaßnahmen hat, dass man mit dem Bauen nicht hinterherkommt. Auch dieses Jahr überträgt der Bezirkshaushalt aus Vorjahren bereits eingenommene Baumittel für verzögerte Baumaßnahmen in Höhe von rund 20 Mio. Euro. Ebenso gibt es Kreditermächtigungen aus vergangenen Haushalten in Höhe von rund 11 Mio. Euro für Baumaßnahmen, die bislang nicht eingelöst werden mussten, auch weil die Liquidität des Bezirks Mittelfranken so gut war. Das Investitionsprogramm Bau muss zeitlich gedehnt und somit realistischer veranschlagt werden. Wir Grüne halten es nicht für notwendig, die Umlagewegen ohnehin in der Höhe zeitlich nicht realisierbarer Bauinvestionen zu erhöhen. Wir sind der Ansicht, dass weitere Kreditermächtigungen für anstehende Baumaßnahmen der richtige Ansatz sind, um jahrelange Vorfinanzierung von Baumaßnahmen durch die Umlagezahler zu vermeiden. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass wir diese weiteren Kreditermächtigungenaufgrund guter Liquidität gar nicht einzulösen brauchen.

Wir Grüne halten es für einen Skandal, dass die Behandlung des Dossiers zu den Baurisikenbei den Bezirkskliniken Mittelfranken im Liegenschaftsausschuss abgelehnt wurde – mit der lapidaren Begründung aus der Verwaltung: „Ein Informationsinteresse des Liegenschaftsausschusses ist nicht ersichtlich.“ Im Investitionsprogramm Bau des Bezirks Mittelfranken 2017–2021 sind von 430,6 Mio. Euro Gesamtsumme allein 343,6 Mio. Euro beiden Bezirkskliniken veranschlagt. Der Löwenanteil der Bauinvestitionen soll nicht vonBelang für den Liegenschaftsausschuss sein? Zwischen 2016 und 2017 hat es allein bei den Bezirkskliniken in der Fortschreibung des Investitionsprogramms eine Baukostensteigerungum 21,5 Mio. Euro gegeben. Da soll es kein berechtigtes Interesse des Liegenschaftsausschusses geben, nachzuhaken, wie das passiert ist und ob da künftig mitnoch mehr Kosten zu rechnen ist? Sollen wir Bezirksrätinnen und Bezirksräte ernsthaft glauben, dass sich das alles schon von selbst aus den Gewinnen der Bezirkskliniken bezahlt und der Bezirk nichts zuschießen muss? So jedenfalls definitiv nicht. Erst recht nicht nach all den Merkwürdigkeiten rund um die Bezirkskliniken, die sich bei Weitem nicht nur um Bausachen drehen, die seit Sommer diesen Jahres öffentlich in den Medien bayernweit bekannt wurden und auch den bayerischen Landtag darauf aufmerksam werden ließen.

Eine Anmerkung zu den von meinem Vorredner von der CSU allgemein erwähnten 2017 erhaltenen Preisen und Awards der Bezirkskliniken: Die Bezirkskliniken erhielten unteranderem den „Klinikaward 2017“ für die „Beste Pressepräsenz“ beim Umgang mit einer vergangenen Krise. Ich lass das an dieser Stelle mal ohne weiteren Kommentar so stehen.

Uns Grünen drängt sich angesichts der Summe all dieser Dinge der Verdacht auf, dass durch die sehr restriktive Handhabung von Informationen nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber uns Bezirksrätinnen und -räten, die aktuell mangelhaft durchführbare öffentliche Kontrolle durch die politischen Gremien des Bezirks von manchen sogar gewünscht ist.

Sehr geehrter Bezirkstagspräsident, Kolleginnen und Kollegen, wir Grüne sind überzeugt, dass es im Haushalt 2018 bei Anwendung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen keine Deckungslücke gibt, zumal der Haushaltsabschluss 2017 einen Überschuss in größerereinstelliger Millionenhöhe ausweisen wird. Auch ist eine Umlagehebesatzerhöhung angesichts der gestiegenen Umlagekraftsteigerung, die bei gleichbleibendem Hebesatz allein 30 Mio. Euro Mehreinnahmen ausmacht, nur schwer vermittelbar. Die rund 8 Mio. Eurodurch die Verlagerung der ambulanten Hilfe zur Pflege haben an der geplanten Haushaltsvolumensteigerung von 60 Mio. Euro nur einen kleinen Anteil und können nicht als Argument für die Bezirksumlage herhalten. Wir Grüne halten in Summe eine Hebesatzerhöhung nicht für erforderlich.

Ich danke Ihnen in Namen meiner Fraktion für das geduldige und aufmerksame Zuhören und wünsche uns allen erholsame Feiertage.

Daniel Arnold

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