In der ersten Bezirksausschusssitzung des Jahres 2016 hat die grüne Fraktion einen kleinen, aber feinen Erfolg im Sinne der Transparenz des Bezirks für die Bürgerinnen und Bürger Mittelfrankens erzielen können: Ihr Antrag auf Einführung eines festen Tagesordnungspunktes „Überprüfung der Geheimhaltungsgründe“ in allen Gremien des Bezirks Mittelfranken wurde einstimmig angenommen. Dank der grünen Initiative wird ab sofort in allen politischen Gremien des Bezirks Mittelfranken routinemäßig in nichtöffentlicher Sitzung geprüft, welche nichtöffentlich gefassten Beschlüsse vorangegangener Sitzung öffentlich gemacht werden können.
Dies war bislang nicht der Fall. Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse blieben nichtöffentlich, bis sie vom Bezirkstagspräsidenten oder auf gesonderten Antrag durch einen expliziten Beschluss für öffentlich erklärt wurden, was nur bei den allerwenigsten nichtöffentlich gefassten Beschlüssen geschah.
Artikel 43 Absatz 3 Bezirksordnung (und ebenso Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) bestimmt: „Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“ Nichtöffentlichkeit ist also die Ausnahme, die einer regelmäßigen Überprüfung bedarf. Eine einfache Internetsuche nach „Wegfall der Geheimhaltungsgründe“ zeigt: Viele bayerische Städte und Gemeinden praktizieren in guter Tradition eine regelmäßige Überprüfung der Geheimhaltungsgründe und erklären nichtöffentliche Teile vorheriger Sitzungen für öffentlich.
Mit diesem Beschluss zieht der Bezirk Mittelfranken nun mit dem Tranparenzdurchschnitt der bayerischen Städte und Gemeinden gleich. Doch auf Durchschnitt können wir uns nicht ausruhen. Wir Grüne im Bezirkstag werden daran arbeiten, dass nach diesem positiven Schritt hin zu mehr Transparenz des Bezirks für die Bürgerinnen und Bürger noch weitere folgen werden, bis eines Tages wirklich maximal mögliche Öffentlichkeit hergestellt ist und gemäß Artikel 43 Absatz 2 Bezirksordnung wirklich nur noch zwingend nichtöffentliche Dinge wie personenbezogene Daten geheim bleiben: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“
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