Anhörung der Einrichtungsleiter vor Beschlüssen

Der Sozialausschuss möge beschließen, zu allen Tagesordnungspunkten, welche die Vermehrung oder Verminderung von Einrichtungsplätzen zum Ziel haben, die entsprechenden Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen zur Sitzung zu laden und
anzuhören.

Begründung:
Für die Entscheidung im Sozialausschuss, die jeweils erhebliche finanzielle Mittel über Jahre bindet, ist zusätzlich zur Stellungnahme der Sozialverwaltung die Anhörung der Leitung der Einrichtung sinnvoll. Erfahrungsgemäß sind hier die Sachverständigen nicht ausreichend informiert.

Antrag vom 25. September 2012 als PDF-Datei:
Antrag_SozA_Anhörung_Einrichtungsleiter_2012.09.25

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