Änderung der Satzung des KU Bezirkskliniken Mittelfranken

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Option vorsitzendes Mitglied im Verwaltungsrat Kommunalunternehmen Bezirkskliniken Mittelfranken

Ersetze in der Satzung des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken, §6, Abs. 2:

„Vorsitzende oder Vorsitzender des Verwaltungsrats ist die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident des Bezirks Mittelfranken.“

sowie in der Hauptsatzung des Bezirks Mittelfranken in §6, Abs. 2:

„Der Bezirkstagspräsident führt den Vorsitz im Bezirkstag und ist Vorsitzender des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken Mittelfranken.“

Durch:

„Den Vorsitz führt die Bezirkstagspräsidentin oder der Bezirkstagspräsident des Bezirks Mittelfranken; mit ihrer bzw. seiner Zustimmung kann der Bezirkstag eine andere Person zum vorsitzenden Mitglied bestellen.“

Begründung:

Die Bezirksordnung gestattet es in Art. 76, Abs. 3, Satz 2, dass mit Zustimmung der/des Bezirkstagspräsidentin/en eine andere Person aus der Mitte des Bezirkstags für den Vorsitz des Verwaltungsrats eines Kommunalunternehmens bestimmt werden darf.

Diese flexible gesetzliche Regelung mit dem Letztentscheidungsrecht bei der/dem Bezirkstagspräsidentin/en sollten wir im Bezirk Mittelfranken durch die Satzung des Kommunalunternehmens Bezirkskliniken nicht ausschließen.

Auch angesichts der Aufgabenfülle der anstehenden Aufgaben in Mittelfranken nicht nur bei den Bezirkskliniken Mittelfranken kann es angeraten sein die Aufgabenerledigung auf mehrere kollegiale Schultern zu verteilen.

Antrag vom 7. November 2018 als PDF-Datei:

Antrag_Grüne_BT_2018.11.08_Satzung_KU-Vorsitz