Die Sozialverwaltung berichtet, inwieweit sie die Anregungen des VBayBez 2003 „Arbeit und Beschäftigung“ und die danach entstandenen Richtlinien berücksichtigt hat und welche sie davon umsetzen konnte, insbesondere
- Werden „geeignete behinderte MitarbeiterInnen der WfbM verstärkt für den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet, indem sie z.B. auf für sie geeignete und von ihnen gewünschte Arbeitsplätze vermittelt werden und werden sie bei der Integration intensiv begleitet“?
Wie waren die Erfolgsquoten seit 2003 (Gesamtzahl und Prozentzahlen). - Inwieweit wurde in Mittelfranken berücksichtigt, dass „Einrichtungen für Menschen, die auf Grund der Schwere ihrer Behinderungen, nicht oder noch nicht werkstattfähig sind, keine Dauerbetreuungsformen sein sollen“?
- Inwieweit wurden „für Betreute, bei denen das Ziel der Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG (inzwischen § 53, 54 sgb 12) nicht erreichbar ist, andere bedarfsgerechte Betreuungsformen angeboten“?
- Wird „der Vorbereitung und Vermittlung von geeigneten Mitarbeitern der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in den Leistungsvereinbarungen besonderes Gewicht beigemessen“? Wurden alle Vereinbarungen entsprechend angepasst?
- Werden „standardisierte Verfahren eingesetzt zur Planung und Durchführung von:
- Qualifizierungsmaßnahmen für geeignete Werkstattbeschäftigte
- Einrichtung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten
- Entwicklung individueller Förderpläne
- Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen“?
- Wie erfolgt die „systematische Auswahl und Erfolgskontrolle geeigneter Teilnehmer durch den Fachausschuss der WfbM“?
- Wie oft wurden „gemeinsame regionale Aktionen zur Gewinnung von Arbeitgebern, die bereit sind behinderte Menschen zu beschäftigen, durchgeführt“?
- Wurde „mit den Trägern vereinbart, dass Förderstätten verstärkt nicht oder noch nicht werkstattfähige schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen an die WfbM heranführen“? Wurden in Mittelfranken „spezielle Intensivgruppen für Förderstättenbesucher“ eingerichtet? Wenn ja, wie viele „ehemalige Förderstättenbesucher konnten durch Einführung spezieller Intensivgruppen in die WfbM aufgenommen“ werden?
- Die Sozialverwaltung beschreibt detailliert, welche Mechanismen sie installiert hat, damit gewährleistet ist, dass SchülerInnen einer Förderschule nicht automatisch in die WfbM kommen. Wie hoch ist die Übernahmequote?
- Die Sozialverwaltung berichtet über die Einrichtung von dauerhaft ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen, die jetzt durch Verabschiedung einer Rahmenkonzeption durch die Landesentgeltkommission am 15. Juli 2011 möglich sind.
- Wie hoch schätzt sie die erreichbare Zahl von solchen Werkstattplätzen ein, die in den nächsten 5 – 10 Jahren in Mittelfranken eingerichtet werden können und damit typische WfbMPlätze ersetzen können? Ist eine Zahl von 20 % realistisch? Wenn nicht, was sind die Gründe dafür und wie kann ihnen begegnet werden?
- Was sind die Konsequenzen für die weitere Planung der Werkstattlandschaft in Mittelfranken?
Begründung:
Alle mit Anführungsstrichen bezeichneten Forderungen entstammen einem Papier des VerbBayBez von 2003 (Verbandsrundschreiben 150/2003). Sie wollen den Übergang in einen inklusiven Arbeitsmarkt fördern.
Der Sozialverwaltung wird hiermit Gelegenheit gegeben, schriftlich darüber zu berichten, was sie in diesem wichtigen Teilgebiet der EGH in ihren Verhandlungen bisher erreichen und umsetzen konnte.
Antrag vom 6. Januar 2012 als PDF-Datei:
Antrag_SozA_WfbM_2012.01.06
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