Barrierefreie Teilnahme für gehörlose Bürger*innen an öffentlichen Sitzungen

Zu dem Thema Inklusion gehört untrennbar auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben und damit auch die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen in den Räten. Gehörlose Bürger*innen benötigen hierfür eine Übersetzung in Gebärdensprache.

In den letzten Jahren etablierte sich Gebärdensprache in vielen öffentlichen Bereichen, z.B. bei Veranstaltungen, Kultur, Nachrichtensendungen im Fernsehen. Im internationalen Vergleich könnte Deutschland durchaus zulegen. Aufgrund seiner Aufgaben ist der Bezirk prädestiniert, den Reigen der Kommunalparlamente für die Teilnahme gehörloser Bürger*innen an öffentlichen Sitzungen anzuführen. Von besonderem Interesse sind meines Erachtens der Sozialausschuss, der Bezirksausschuss und der Bezirkstag, weil dort überwiegend Themen verhandelt werden, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Die Verwaltung wird beauftragt Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dies für die Sitzungen des Bezirkstags und seiner Gremien realisiert werden kann.

Insbesondere sollen folgende Vorschläge berücksichtigt werden:

  • Der Bezirk stellt Gebärdendolmetscher*innen ein, die in den Sitzungen übersetzen und ansonsten der Sozialverwaltung zur Verfügung stehen
  • für alle Sitzungen von SozA, BA und BT werden Gebärdendolmetscher*innen gebucht
  • Einsatz eines online-Übersetzungsservice für Gebärdensprache
  • Angebot von Gebärdensprache nach vorheriger Anmeldung

Es wird jeweils um eine Kostenschätzung für die Haushaltsberatungen gebeten.

Antrag vom 14. August 2019 als PDF-Datei: