Antrag vom 22. September 2010 auf Berücksichtigung der Mittelstandsklausel bei allen Einkäufen von Einrichtungen des Bezirks – insbesondere auch des Kommunalunternehmens (KU)
Ab sofort ist bei jedem Einkauf entsprechender Größe die Mittelstandsklausel zu berücksichtigen.
Begründung
Seit April 2009 gilt die geänderte Mittelstandsklausel, die regionale Einkäufe begünstigt. Der Bezirk befürwortet die regionale Vermarktung und wünscht ausdrücklich deren Einsatz in seinen Einrichtungen soweit immer möglich und wirtschaftlich.
Hintergrund
In der Sitzungsvorlage erklärt der Bezirk, dass diese Regelung für ihn ohnehin bindend sei; gleiches gelte für das Kommunalunternehmen. Demnach haben die Vergabestellen die Interessen des Mittelstandes bisher berücksichtigt, es sei denn technische oder wirtschaftliche Gründe würden dem entgegen stehen. Der Fraktion der Grünen im Bezirkstag geht es darum zu erfahren, was technischen oder wirtschaftlichen Gründe sind, die die Anwendung der Mittelstandsklausel nicht möglich machen.
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